Mitteilungsvorlage - MV/02/22/176

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach Entwicklung der Planung in Abstimmung mit der Gemeinde (WTU, Tourismusbeauftragter, Bauhof) und übergemeindlichen Planungen, wie dem im Herbst 2021 durch den Regionalen Planungsverband bekanntgemachten Regionalen Radwegekonzept Westmecklenburg, hatte die Planung Ende 2021 einen Stand erreicht, um diese weiteren betroffenen Behörden bzw. Flächeneigentümern vorzustellen.

Der Zuwendungsbescheid beinhaltet die Auflage, Gestattungsvereinbarungen mit Grundstückseigentümern zu treffen, sofern sich die Flächen, auf denen Radwegeweiser installiert werden sollen, nicht im Besitz der Stadt befinden. In Klütz sind Flächen betroffen, die sich im Besitz des Landkreises NWM bzw. des Landes M-V befinden. Hinzu kommt, dass alle Radwegeweiser, die entlang der Landesstraßen aufgestellt werden sollen, durch das Straßenbauamt / die Straßenbauverwaltung genehmigt werden müssen.

Zur fachtechnischen Prüfung wurden die Unterlagen erstmals Ende Januar 2022 an das SBA übermittelt.

Am 2. Februar 2022 fand ein Termin beim SBA mit der Planerin und der Verwaltung statt. Seitens des SBA gab es eine große Anzahl an Anmerkungen und Änderungswünschen, die anschließend von der Planerin eingearbeitet wurden.

Parallel fand die Abstimmung mit dem Landkreis statt. Die unterzeichnete Gestattungsvereinbarung liegt vor.

Der aktualisierte Planungsstand wurde Ende März ans SBA übermittelt. Auf Nachfrage wegen ausbleibender Reaktion gab es den Hinweis, dass eine Prüfung nicht möglich sei, da der Maßstab der Übersichtskarte zu klein sei. Dies wurde durch die Planerin geändert. Anschließend gab es erneut Änderungswünsche und den Hinweis auf ein Beschilderungskonzept für Fernradwege, welches vom Wirtschaftsministerium beauftragt wurde. Es folgte eine Überarbeitung und die Abstimmung zum Beschilderungskonzept für Fernradwege.

Ende April wurden die überarbeiteten Unterlagen erneut ans SBA übermittelt mit Bitte um kurzfristige Rückmeldung, sofern weitere Änderungswünsche bestünden. In mehreren Telefonaten seitens der Planerin und der Verwaltung wurde auf die hohe Dringlichkeit hingewiesen und seitens des SBA eine zeitnahe Bearbeitung versprochen. Am 30.05. folgte eine erneute Erinnerung/Aufforderung per Mail durch die Verwaltung. Daraufhin forderte das SBA telefonisch weitere redaktionelle Nacharbeiten von der Planerin. Die Planerin wies darauf hin, dass das Vorhaben dringend umgesetzt werden muss. Sofern die Inhalte der Schilder final feststehen, könnten diese Informationen an die Schilderdruckerei übermittelt werden. So könnte der Druck parallel zum Abschluss des Gestattungsverfahrens begonnen werden. Das SBA äußerte sich am Telefon dahingehen, dass man mit den Inhalten der Schilder nun einverstanden sei, wollte dies jedoch nicht mit einem kurzen Zweizeiler bestätigen.

Information zur Förderung: Der Maßnahmenzeitraum wurde bis 30.10.2022 verlängert.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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