Beschlussvorlage - BV/12/22/251-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen
hier: Widerspruch/Beanstandung des Bürgermeisters gegen den Beschluss zu TOP 8.5 der Gemeindevertretersitzung vom 24.02.2022 und zu TOP 7.13 der Gemeindevertretersitzung vom 21.04.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Grit Adam
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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16.06.2022
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Sachverhalt
Nach Beratung mit der Rechtsaufsichtsbehörde und Herrn Klaus Michael Glaser vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hält die Verwaltung weiterhin an ihrer rechtlichen Einschätzung des Sachverhalts fest. Diese ist der Beschlussvorlage BV 12/22/251 zu entnehmen.
Die Verwaltung empfiehlt daher der Gemeindevertretung dem Widerspruch/der Beanstandung abzuhelfen, indem sie den Beschluss zur Änderung des § 12 Abs.1 der Geschäftsordnung des Ostseebades Boltenhagen unter TOP 8.5 der Gemeindevertretersitzung vom 24.02.2022 und den Beschluss unter TOP 7.13 Punkt 3 der Gemeindevertretersitzung vom 21.04.2022 zurücknimmt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
Variante 1:
Die Gemeindevertretung hilft dem Widerspruch/der Beanstandung ab.
Der Beschluss zur Änderung des § 12 Abs.1 der Geschäftsordnung des Ostseebades Boltenhagen gefasst unter TOP 8.5 der Gemeindevertretersitzung vom 24.02.2022 und der Beschluss unter TOP 7.13 Punkt 3 der Gemeindevertretersitzung vom 21.04.2022 wird zurückgenommen.
Variante 2:
Die Gemeindevertretung hilft dem Widerspruch/der Beanstandung nicht ab.
Der Beschluss zur Änderung des § 12 Abs.1 der Geschäftsordnung des Ostseebades Boltenhagen gefasst unter TOP 8.5 der Gemeindevertretersitzung vom 24.02.2022 und der Beschluss unter TOP 7.13 Punkt 3 der Gemeindevertretersitzung vom 21.04.2022 wird erneut gefasst.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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