Mitteilungsvorlage - MV/02/22/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Neu- und Ausbau von übergemeindlichen Radwegen, hier: Vorstellung des übergemeindlichen Radnetzkonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Stadt Klütz
|
Anhörung
|
|
|
09.06.2022
|
Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat am 14.06.2021 die Beteiligung an einem Übergemeindlichen Radwegekonzept beschlossen.
Das Konzept wurde von der Gemeinde Hohenkirchen in Auftrag gegeben und liegt nun vor.
Zielstellung des Radwegekonzeptes für die Gemeinden und Städte war Herstellung eines
zusammenhängenden Radwegenetzes über die Gemeinde- und Amtsgrenzen hinaus. Das
Augenmerk bei der Entwicklung des Radwegenetzes lag vorrangig auf dem Ausbau der
alltäglichen Wegeverbindungen innerhalb und zwischen den Gemeinden um einen Umstieg
vom Auto auf das Fahrrad zu begünstigen. Gleichzeitig dient das Radwegekonzept der
Priorisierung und Koordinierung von Einzelbaumaßnahmen der Gemeinden in einem
regionalen Zusammenhang, sodass gemeindeübergreifende Verbindungen gezielt ausgebaut
werden können. Im Ergebnis des Radwegekonzeptes wurden konkrete Ausbaustrecken identifiziert, die entsprechend ihrer Priorisierung in Auftrag gegeben werden können und für die gezielt Fördermittel beantragt werden können.
Im Gebiet der Stadt Klütz wurden diese Strecken identifiziert:
- Stellshagen (Amtsgrenze) – Klütz (Priorität drei)
- Bössow (Amtsgrenze) – Wohlenberg (Priorität drei)
- Wohlenhagen (Amtsgrenze) – Wohlenberg (Priorität drei)
Als potentielle Standorte für Abstellanlagen und Ladeinfrastruktur wurden identifiziert:
- Klütz Kirche (Priorität drei)
- Klütz Parkplatz am Wasserwerk (Priorität drei)
- Wohlenberg Strandparkplatz (Priorität drei)
Das vorliegende Radnetzkonzept soll über Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Stadt und Land“ sowie über eine Kostenteilungsvereinbarung der beteiligten Gemeinden finanziert werden.
Die Fördermittel können gemeinsam mit der Beantragung von Fördermitteln für die erste Baumaßnahme eingeworben werden. Dies wird durch ein Ausbauvorhaben der Gemeinde Hohenkirchen realisiert. Antragstellung ist in Vorbereitung.
Die Kostenteilungsvereinbarung wird parallel zwischen den Gemeinden abgestimmt und geschlossen.
Finanz. Auswirkung
Keine.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
64,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
36,8 MB
|