Beschlussvorlage - BV/12/22/260
Grunddaten
- Betreff:
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Öffentliche Toiletten - Neubau einer innovativen WC - Anlage am Weg zur Lesehalle; hier: Grundsatzbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Vullert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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23.05.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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16.06.2022
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Sachverhalt
Seit längerem plant die Gemeinde/ Kurverwaltung den Bau einer weiteren öffentlichen Toilette. Im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen wurden für das Planjahr 2022 Investitonsbeträge in Höhe von 295.000 € für den Bau einer weiteren öffentlichen WC-Anlage eingestellt. Der Standort soll am Weg zur Lesehalle sein.
Inzwischen sind allerdings die Materialpreise stark gestiegen. Auch die Kosten für Handwerkerlöhne und Bauleistungen schnellen weiter in die Höhe. Daher ist es ratsam, eine aktuelle Kostenschätzung zu erarbeiten.
Hierzu muss ein Planer gebunden werden, der die notwendigen Untersuchungen und Berechnungen anstellt und die Kalkulation erarbeitet auf der dann die Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen wird.
Nach Rücksprache mit dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) besteht keine Möglichkeit, die dritte WC Anlage über Nachfinanzierung bei dem bestehenden Förderantrag GRWI-13-0059 zu bezuschussen.
Für einen Neuantrag sind die Erfolgsaussichten aufgrund fehlender Haushaltsmittel ebenfalls gering. Es steht uns aber frei, nach Vorlage einer aktuellen Kostenschätzung, einen erneuten Antrag zu stellen.
Für die Antragstellung bedarf es Planungsunterlagen einschl. Erläuterungsbericht, Kostenschätzung, relevanten zeichnerischen Unterlagen (Genehmigungsplanung) und den Nachweis des Baurechts (Baugenehmigung). Das entspricht einer Planerbeauftragung nach HOAI für die Leistungsphasen 1-4.
Die Kurverwaltung wird eine entsprechende Planerausschreibung durchführen.
Nach Wertung der vorliegenden Angebote könnten der Kurdirektor/ der Bürgermeister den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen.
Zu dieser Vorgehensweise soll sich die Gemeindevertretung grundsätzlich positionieren.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. die Kurverwaltung wird beauftragt die Planerleistungen für die Ermittlung der Kosten (zunächst nur Leistungsphasen 1-2) für den Neubau einer innovativen WC-Anlage, Standort: am Weg zur Lesehalle auszuschreiben.
2. nach der Entscheidung dasselbe Büro auch mit der Genehmigungsplanung und im Weiteren mit der Ausführungsplanung und der zur Durchführung benötigten Bauleitung zu beauftragen.
3. der Kurdirektor/ Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben
4. die finanziellen Mittel werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kurverwaltung bereitgestellt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Wirtschaftsplan vorhanden – ca. 295.000€ (netto) Bau- und Planungskosten |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |