Beschlussvorlage - BV/12/22/275
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellen eines Verkaufsstandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Anika Plontasch
- Verfasser/Antragsteller:
- Martin Burtzlaff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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23.05.2022
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Sachverhalt
Die Kurverwaltung wird zukünftig regelmäßig stattfindende Produzentenmärkte durchführen. Auf diesen Märkten werden Waren angeboten, die in der Region bzw. Norddeutschland produziert wurden. Anbieter werden vorrangig landwirtschaftliche Produzenten sein. Der in der Region angesiedelte Erdbeerhof Glantz wurde zu diesem Zweck ebenfalls angesprochen und würde gerne an diesen Märkten teilnehmen. Geplant ist, einen Verkaufsstand in Form einer Erdbeere aufzustellen. Dieser Stand ist nicht mobil und würde demzufolge die Saison über als täglicher Verkaufsstand genutzt werden, da ein 14tägiger An- und Abtransport nicht wirtschaftlich durchzuführen ist. Als Standort wurde seitens der Kurverwaltung die Kreuzung Seebrückenpromenade/ Mittelpromenade (rechte Seite) vorgeschlagen die eine Aufstellung ausdrücklich empfiehlt.
Beschlussvorschlag
Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Ein Verkaufsstandes des Erdbeerhofes Glantz wird befristet am genannten Standort aufgestellt. Das Verkaufssortiment beschränkt sich ausschließlich auf frische Erdbeeren, Himbeeren sowie daraus produzierte Nebenprodukte wie Marmeladen und Liköre. Eine monatliche Standmiete in Höhe von 500,00 EUR zzgl. geltender MwSt. gilt als vereinbart.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |