Mitteilungsvorlage - MV/02/22/157
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der lokalen Entwicklung LEADER
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
|
Anhörung
|
|
|
26.04.2022
|
Sachverhalt
LEADER ist eine Abkürzung aus dem Französischen:
Liason
Entre
Actions de
Developpment de l´Economie Rurale
und heißt auf Deutsch:
Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
Der offizielle deutsche Titel lautet:
Aktionen zur ländlichen Entwicklung auf Initiative der Europäischen Kommission
Förderung im ländlichen Raum
Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern. Das Besondere daran: Menschen vor Ort wirken mit an der Projektentwicklung und der Entscheidung über die Förderung.
LEADER – Inhalte
Die Gelder aus dem LEADER-Programm werden regional verwaltet. LEADER ist ein EU-Programm. Es finanziert sich aus dem ELER, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Denn hier tut Entwicklung not, besonders junge Menschen wandern aus den ländlichen Gebieten in die Städte, Dörfer überaltern und verlieren an Attraktivität. LEADER will dem mit seiner Förderung etwas entgegensetzen und die Wirtschaftskraft und Lebensqualität im ländlichen Raum sichern oder steigern.
Dazu fördert er
- wirtschaftliche oder
- soziale Projekte,
- kulturelle und
- touristische Projekte.
Förderfähige Inhalte
Die LEADER-Region Westmecklenburgische Ostseeküste (WMO) hat für die Förderung diese Themenschwerpunkte/Entwicklungsziele festgelegt:
Entwicklungsziel 1:
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Tourismus und Landwirtschaft und damit der Gesamtregion
Entwicklungsziel 2:
Erhalt und Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum
Damit soll die Attraktivität der Region als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum nachhaltig entwickelt werden.
Innerhalb der einzelnen Themen/Ziele sind Projekte mit folgenden Hauptinhalten förderfähig:
zum Entwicklungsziel 1:
Hauptinhalt 1: Lokale touristische Infrastrukturen und Angebote
- Verbesserung der tour. Wegeinfrastruktur und Anlage tour. Verweileinrichtungen
- Erschließung der Potentiale des Wassertourismus
- Installierung qualifizierter Besucherlenk- und Leitsysteme
- Qualifizierung des tour. Personals zur Verbesserung der Servicequalität
- Ausbau von Angeboten, die den Städtetourismus in den nahegelegenen Städten
und Metropolen mit den tour. Potential der Region WMO verbinden
Hauptinhalt 2: Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
- Nutzung regionaler Potenziale regenerativer Energien
- Förderung von Angeboten für den ländl. Tourismus, wie z.B. Erlebnisbauerhof
- Aufbau der Direktvermarktung vom Erzeuger und die Vernetzung dieser Betriebe
untereinander
- Unterstützung und Absicherung der Direktvermarktung von Fleisch und Wurst durch
den Aufbau und Erhalt von individuellen Schlachtbetrieben
- gemeinsame Vermarktung von Marktfrucht und Milch
- Aufbau eines Modellprojekts für Schulen und Kindertageseinrichtungen zum
Kennenlernen der Ernährungswirtschaft und deren Berufsfelder
zum Entwicklungsziel 2:
Hauptinhalt 1: Kulturlandschaft und Siedlungsformen, natürliches und kulturelles Erbe
- Gestaltung des dörflichen Charakters, Förderung dorfgemäßer Gemeinschafts-
einrichtungen
- Ausbau von musealen Einrichtungen
- Maßnahmen landschaftsverträglicher Pflege und Gestaltung
- Wiederherstellung historischer Bausubstanz zur Pflege des Erscheinungsbildes der
Dörfer
Hauptziel 2: Daseinsvorsorge
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, Schüler, Jugendliche und Senioren
- Förderung von infrastrukturellen Einrichtungen zur ländl. Grundversorgung
Die Förderquote wird von der einzelnen LAG (Lokalen Aktionsgruppe) festgelegt und kann bis zu 100 % betragen.
Die LAG Westmecklenburgische Ostseeküste fördert mit 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei davon wieder 10 % als nationaler Kofinanzierungsanteil von dem Zuwendungsempfänger selbst getragen werden muss. Der Höchstbetrag ist auf 400.000 EUR festgesetzt.
Beispiel:
Gesamtkosten förderfähig: 50.000 EUR, davon 90 % Förderung = 45.000 EUR
Von der Fördersumme müssen 10 % als nationaler Kofinanzierungsanteil selbst getragen werden: 10 % von 45.000 EUR = 4.500 EUR.
>>>> Die Netto-Förderung beträgt somit 40.500 EUR ( = 81 % Förderung und nicht 90 %).