Beschlussvorlage - BV/12/22/251

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die SPD/DIE LINKE-Fraktion beantragte am 14.01.2022 zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.02.2022, den Punkt „Änderung der Geschäftsordnung des Ostseebades Boltenhagen“ auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Der Antrag beinhaltete folgenden Vorschlag:

 

Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, sind beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung über das Amt Klützer Winkel am 10. Kalendertag vor der Gemeindevertretersitzung bis spätestens 12 Uhr in schriftlicher oder elektronischer Form einzureichen.

Fällt das Ende dieser Frist auf einen Sonntag, Feiertag oder Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der vorhergehende Werktag.

 

Nach eingehender Beratung zu diesem Vorschlag, wurde einstimmig beschlossen, dass Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, 14 Kalendertage vor der Gemeindevertretersitzung einzureichen sind.

 

Mit Antrag vom 01.02.2022 beantragte ein Gemeindevertreter ebenfalls, den Punkt „Änderung der Geschäftsordnung des Ostseebades Boltenhagen“ auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Der Antrag beinhaltete folgenden Vorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

(über die Punkte 1-3 kann auch separat abgestimmt werden)

 

1.  Das Protokoll vom 21.10.2022 wird wie folgt gefasst:

 

Nr. 2.5 erhält folgende Fassung: Herr Wardecki erteilt einer ihm namentlich bekannten Person aus Detmold das Rederecht. Die Frau bittet dem Bürgermeister, um eine Auskunft über den  Ort einer Urne, in welcher sich die Asche ihres Großvaters befindet. Es handelt sich um ein Vorgang aus 2018, welcher bis dato ungeklärt scheint.

Es wird dadurch sehr unruhig im Raum  und Herr Wardecki weist die Frau daraufhin, welche nicht Einwohnerin der Gemeinde ist, dass sie sich in der Einwohnerfragestunde befindet, welche als Forum ausschließlich den Fragen  / Anregungen der Einwohner Boltenhagens dient.

Aufgrund der Unruhe stellt Herr Mirko Klein den Antrag, die Sitzung für 5 min zu unterbrechen.

Der  Antrag wurde einstimmig bestätigt.

Um 18.50 Uhr wird die Einwohnerfragestunde weitergeführt. Die Dame aus Detmold hatte in der Sitzungspause den Sitzungssaal verlassen.

Nr. 2.6

unverändert

Der folgende Absatz wird wie folgt gefasst:

Einige Gemeindevertreter baten darum, dass sich der  Bürgermeister zu den Vorwürfen der Frau aus Detmold positionieren möge.

Herr Steigmann stellte den Antrag, dass der Bürgermeister die Sitzungsleitung an seine Stellvertreter übergeben solle.

Über den Antrag konnte nicht abgestimmt werden, da Herr Wardecki die Sitzung gemäß § 12(1) der Geschäftsordnung um 19.00 Uhr  beendete.

 

2. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird aufgrund der Vorkommnisse wie folgt geändert:

 

§ 12 (1) wird wie folgt gefasst:

Der Vorsitzende kann die Sitzung bei störender Unruhe im Raum oder aus ähnlich wichtigen Gründen kurzfristig bis zu 15 Minuten unterbrechen. Die Aufhebung einer Sitzung muss von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen werden.

§ 14 (3) erhält folgende Fassung:

Die Niederschrift der Gemeindevertretersitzungen und der Ausschusssitzungen sind 14 Tage nach der Sitzung niedergeschrieben im Ratsinformationssystem einsehbar. Bei Sitzungen der Gemeindevertretung ist sie vom Protokollführer, dem Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter zu unterschreiben.

Über Einwendungen entscheidet die Gemeindevertretung oder die jeweiligen Ausschüsse durch mehrheitlichen Beschluss.

 

Der Punkt 1 wurde gesondert unter einem anderen Tagesordnungspunkt behandelt und ist nicht vom Widerspruch des Bürgermeisters erfasst. Dementsprechend ist es nicht erforderlich hierauf einzugehen.

 

Die unter 2. und 3. beantragte Änderung der Geschäftsordnung bezieht sich auf die Paragraphen 12 und 14 der Geschäftsordnung. Beiden vorgeschlagenen Änderungen wurde mit 7 zu 4 Stimmen zugestimmt.

 

In Paragraph 14 ist die Freizeichnung, also Unterschrift der Niederschriften geregelt. Die vorgeschlagene Regelung entspricht den Vorgaben der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV). 

 

Paragraph 12 regelt das Ausüben der Sitzungsleitung und des Hausrechtes. Grundlage für diese Regelung ist Paragraph 29 Abs. 1 KV-MV, in dem in Satz fünf geregelt ist: „Die oder der Vorsitzende leitet die Sitzungen, sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung und übt das Hausrecht aus.“. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat demnach umfassende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Einberufung, der Vorbereitung und der Durchführung der Sitzung in der Gemeindevertretung.

 

Dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung obliegt also die Verhandlungsleitung. Dazu gehören das Aufrufen der Tagesordnungspunkte, die Worterteilung, das eventuelle Führen einer Rednerliste, die Leitung der Abstimmung und Wahlen, die Feststellung deren Ergebnisse sowie das Schließen der Sitzung. Er hat den Verlauf der Sitzung anhand der Bestimmungen der Kommunalverfassung, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung sicherzustellen.

 

Dem Vorsitzenden obliegt auch die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung - also gegen Zuhörer und Gemeindevertreter gerichtete Ordnungsmittel wie Ordnungsruf, Entzug des Wortes oder Ausschluss von der Sitzung einzusetzen.

 

Der Vorsitzende übt ebenfalls das Hausrecht im Sitzungssaal aus. Dies steht ihm für die Zeit der Sitzung und bezogen auf den Sitzungssaal (einschließlich dessen Zugang) beschränkt unabhängig davon zu, wer ansonsten in dem Tagungsgebäude Inhaber des Hausrechtes ist.

 

Die Ausübung aller Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Maßnahmen sind entsprechend mit Umsicht und Bedacht zu wählen.

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erfüllt seine Aufgaben (Ausüben bzw. Wahrnehmen der Rechte und Pflichten) gemäß den Regelungen der Kommunalverfassung allein. Da diese Rechte und Pflichten kommunalverfassungsrechtlich ausschließlich dem Vorsitzenden übertragen sind, ist nach Auffassung der Verwaltung eine Einschränkung nicht rechtskonform. Dies gilt insbesondere, wenn eine Regelung in der Geschäftsordnung dazu führt, dass der Vorsitzende eine Maßnahme nur mittels Mehrheitsbeschlusses der Gemeindevertretung durchführen darf. Damit wird der am 24.02.2022 gefasste Beschluss zur Änderung des § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung seitens der Verwaltung als das Recht des Vorsitzenden unzulässig einschränkend beurteilt.

 

Der Bürgermeister hat am 10.3.2022 und damit fristgemäß Widerspruch gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.2.2022 zum Tagesordnungspunkt 8.5 in Gänze eingelegt. In der Begründung wird angeführt, dass der Bürgermeister seine Rechte gemäß § 29 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 39 Abs. 2 Satz KV-MV verletzt sieht.

Der Widerspruch ist aufgrund der inhaltlich unterschiedlichen Einzelbeschlüsse differenziert zu betrachten.

 

Die mit Antrag vom 14.01.2022 von der SPD/DIE LINKE-Fraktion vorgeschlagene Regelung zur Einreichung zu beratender Tagesordnungspunkte entspricht dem geltenden Recht.

 

Die mit Antrag vom 01.02.2022 von einem Gemeindevertreter vorgeschlagene Regelung zur Unterzeichnung der Niederschrift (§ 14 Abs. 3 GeschO) entspricht dem geltenden Recht.

 

Die im Antrag eines Gemeindevertreters vom 01.02.2022 vorgeschlagene Änderung des § 12 Abs. 1 GeschO schränkt nach Auffassung der Verwaltung die durch Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung übertragenen Rechte und Pflichten in unzulässiger Weise ein. Deshalb wird empfohlen, diese Änderung der Geschäftsordnung nicht zu beschließen.

 

Zusammenfassend kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass der Widerspruch des Bürgermeisters hinsichtlich des Punktes zur Änderung des § 12 (1) der Geschäftsordnung zulässig und begründet ist. Der Widerspruch des Bürgermeisters ist hinsichtlich der beiden weiteren Punkte (Unterzeichnung der Niederschrift, Einreichen der Tagesordnungspunkte) zwar zulässig, jedoch unbegründet.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen beschließt aufgrund des Widerspruchs des Bürgermeisters vom 10.03.2022 die Angelegenheiten unter dem Tagesordnungspunkt 8.5 der Sitzung vom 24.02.2022 wie folgt:

 

  1. Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, sind beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung über das Amt Klützer Winkel am 14. Kalendertag vor der Gemeindevertretersitzung bis spätestens 12 Uhr in schriftlicher oder elektronischer Form einzureichen.
  2. § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung wird wie folgt geändert:

die Niederschriften der Gemeindevertretersitzung und der Ausschusssitzungen sind 14 Tage nach der jeweiligen Sitzung niedergeschrieben im Ratsinformationssystem einsehbar. Bei Sitzungen der Gemeindevertretung ist sie vom Protokollführer, dem Bürgermeister und einem seiner Stellvertreter zu unterzeichnen. Über Einwendungen entscheiden die Gemeindevertretung oder die jeweiligen Ausschüsse durch mehrheitlichen Beschluss.

 

  1. § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung wird nicht geändert.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...