Beschlussvorlage - GV Bolte/19/-5

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 08.03.2021 wurde der 3. Entwurf die Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Leistungen an Vereine mit Sitz im Gemeindegebiet Ostseebad Boltenhagen final abgestimmt. Die abschließenden Anmerkungen der Ausschussmitglieder wurden im letzten Entwurf der Förderrichtlinie vom 28.12.2020 eingearbeitet. Nach abschließender Unterschrift des Bürgermeisters sollte die Richtlinie an die Vereine versandt werden. Da die Richtlinie jedoch den Charakter einer Satzung birgt, ist zuvor der Beschluss der Gemeindevertretung zur Inkraftsetzung notwendig. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Leistungen an Vereine mit Sitz im Gemeindegebiet Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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