Beschlussvorlage - BV/12/22/212
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Übertragung von Sachanlagevermögen an den Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Vullert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
23.02.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
21.04.2022
|
Sachverhalt
Mit Beschlussvorlage GV Bolte/20/14956 wurde auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 22.04.2021 zum Top 8.6 Zukunft Sport- und Freizeitanlage u.a. folgender Beschluss gefasst:
1. Die Gemeindevertretung überträgt umgehend die Sport-, Spiel- und Freizeitanlage in das Ressortvermögen der Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
2. (…)
Dieser Beschluss ist nicht hinreichend genug bestimmt.
a.) „umgehend“ ist zu unbestimmt. Der Zeitpunkt muss konkretisiert werden
b.) Nach § 11 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) sollen Vermögensgegenstände der Gemeinde, die der Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes wesentlich zu dienen bestimmt sind, dem Eigenbetrieb zugeordnet werden.
Eine Übertragung ermöglicht dem Eigenbetrieb betriebswirtschaftlich selbständig über die Nutzung und die Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude zu entscheiden und zu wirtschaften. Gleichzeitig wird die Gemeinde organisatorisch und finanziell entlastet, da entsprechende Kosten in die verursachungsgerechte Kalkulation des Eigenbetriebes mit einfließen.
Bei der Zuordnung von Vermögensgegenständen der Gemeinde zum Eigenbetrieb können diese nach § 33 Absatz 7 EigVO M-V mit dem Wert angesetzt werden, der in der Bilanz der Gemeinde nach den Bewertungsvorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik zum Zeitpunkt der Übertragung anzusetzen wäre. Die in der Anlage dargestellten Werte liegen zum 30.06.2021/01.07.2021 vor.
Somit würde sich ein Gesamtübertragungswert von 763.003,90 EUR ergeben.
Die Einlage in den Eigenbetrieb erfolgt nach den Vorschriften des HGB.
Eigenbetriebe sind nach Kommunalrecht Organisationseinheiten einer Gemeinde, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, für die durch die Art und Umfang ihres Tätigkeitsprofils eine selbständige Wirtschaftsführung gerechtfertigt sein kann.
Da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, können Eigenbetriebe auch nicht rechtliche Eigentümer von z.B. Grundstücken werden.
Das bedeutet, der nachstehende Beschluss beinhaltet keinen Eigentumsübergang im privatrechtlichen Sinne, sondern nur den Übergang vom Sondervermögen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Das kommunale Unternehmen stellt Sondervermögen einer Kommunalverwaltung dar. Es ist quasi ein Tochterunternehmen, das der Gebietskörperschaft zu 100 % gehört.
Es kommt sodann die sog. Spiegelbildmethode zur Anwendung. Aufgrund von § 33 Abs. 7 GemHVO erfolgt die Bilanzierung der Eigenbetriebe als Sondervermögen mit dem in der Bilanz des Eigenbetriebs festgestellten Eigenkapitals zum Bilanzstichtag.
Aktivposten 1.3.5 in der Bilanz der Gemeinde
Konto 12110000 Eigenbetriebe
Das bedeutet, dass der Beschluss zur Vermögensübertragung/ Vermögenszuordnung zu einem Aktivtausch führt:
Abgang im Sachanlagevermögen der Gemeinde aber gleichzeitig Erhöhung der Finanzanlagen durch Abbildung des dann erhöhten Eigenkapitals des Eigenbetriebes. Die Bilanzsumme der Gemeinde auf der Aktivseite verändert sich insoweit nicht.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, das im Kernhaushalt der Gemeinde Boltenhagen bilanzierte Anlagevermögen, welches durch den Eigenbetrieb genutzt wird, auf den Eigenbetrieb Kurverwaltung ohne eine Gegenleistung und mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30.06.2021/ 01.07.2021 gem. beigefügter Übersicht zu übertragen.
An den jährlichen laufenden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten beteiligt sich die Gemeinde ab dann mit 40%.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
164 kB
|