Beschlussvorlage - BV/12/22/246
Grunddaten
- Betreff:
-
ländlicher Wegebau von der Landesstraße 03 bis Wichmannsdorf Ausbau
hier: Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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21.04.2022
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 25.06.2020 TOP 15 (GV Bolte/20/14451) hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass der ländliche Weg von der Landesstraße 03 bis nach Wichmannsdorf Ausbau ausgebaut werden soll.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass für die Realisierung der Baumaßnahme Fördermittel eingeworben werden sollen.
Nach Vorlage der Planungsunterlagen wurde ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie der intergierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beim Landkreis Nordwestmecklenburg gestellt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 727.639,87 EUR (Stand: August 2021).
Die ILERL-Förderung beim ländlichen Wegebau beträgt 75 %, mithin einen Betrag von 545.729,90 EUR.
Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil beträgt damit 181.909,97 EUR.
Mit Schreiben vom 16.03.2022 teilte der Landkreis Nordwestmecklenburg mit,
- dass das Vorhaben bei der Bewertung die erforderliche Punktzahl erreicht hat.
- dass leider der Antrag aufgrund fehlender Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 nicht berücksichtigt werden kann und
- dass der Antrag (im Fall des Eintretens von Punkt 2) auf die Warteliste gesetzt wird. Er läuft automatisch weiter und wird nochmals in die Projektauswahlrunde 31.10.2022 für 2023 aufgenommen.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Der Gemeinde obliegt es nun zu entscheiden, ob von dem Förderantrag Abstand genommen werden soll oder nicht.
Wenn der Förderantrag aufrechterhalten wird, verbleibt er auf der Warteliste für eine potentielle ILERL-Förderung in 2023.
Hinweis: Vor Erhalt einer Bewilligung darf mit der beantragten Maßnahme nicht begonnen werden.
Wenn der Förderantrag nicht aufrechterhalten werden soll, gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Möglichkeit:
Die Durchführung des Bauvorhabens wird nicht weiter verfolgt. -
Möglichkeit:
Das Bauvorhaben wird durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt ohne Zuhilfenahme von Fördermitteln. Die Gesamtkosten trägt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt
In Bezug auf das Bauvorhaben „Ausbau ländlicher Weg von der L 03 bis Wichmannsdorf Ausbau“ wie folgt:
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Der Förderantrag wird aufrechterhalten und verbleibt auf der Warteliste für eine potentielle ILERL-Förderung in 2023.
oder
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Der Förderantrag wird nicht aufrechterhalten.
Die Durchführung des Bauvorhabens wird nicht weiter verfolgt.
oder
-
Der Förderantrag wird nicht aufrechterhalten.
Das Bauvorhaben wird durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt ohne Zuhilfenahme von Fördermitteln. Die Gesamtkosten trägt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.