Beschlussvorlage - SV Klütz/20/-4
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraumkonzept der Stadt Klütz für die Schloßstraße und Bahnhofstraße
hier: Vorschlag der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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02.11.2021
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14.12.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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17.01.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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19.04.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz hat das Unternehmen LOGOS – Ingenieurplanungs GmbH beauftragt ein Parkkonzept für die Schloßstraße und Bahnhofstraße vorzubereiten. In den Fachausschüssen und der Stadtvertretung der Stadt Klütz wurde dieses Konzept beraten. Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 14. Juni 2021 beschlossen, das Ing-Büro LOGOS zu beauftragen, ein Konzept mit der Errichtung von Parkscheinautomaten zu erstellen und deren Auswirkung auf die Verkehrssituation in der Schloßstraße vorzulegen.
Die Amtsverwaltung hat in Abstimmung mit Bürgermeister der Stadt Klütz die Beauftragung nicht ausgelöst, und hierfür ein Parkkonzept zu erstellen.
Die Verwaltung hat ein Parkkonzept mit Parkgebührenautomaten erarbeitet (s. Anlage) und stellt diese in der Sitzung des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss am 2. November 2021 vor. Mit Stand der Versendung der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschusses lag die Rückmeldung der Vorprüfung von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg noch nicht vor.
Für die Umsetzung des anliegenden Konzeptes sind folgende Aufgaben zu erledigen:
- Anpassung der Parkgebührenordnung der Stadt Klütz – Erweiterung der Schloßstraße und Bahnhofstraße.
- Beschaffung und Aufstellen von 3 Parkgebührenautomaten für den Bereich Schloßstraße und Bahnhofstraße. Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass auch Park- oder Strandgebührenautomaten von der Wohlenberger Wiek aufgestellt werden können, sofern dort ein Austausch erfolgt. Die Aufstellfläche wird über den Bauhof der Stadt Klütz vorbereitet
- Beschaffung und Aufstellen der Verkehrszeichen. Verkehrszeichen werden durch den Bauhof der Stadt Klütz aufgestellt.
- Optional: Markierung der Parkflächen (halbseitig auf dem Gehweg
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, unter den Vorbehalt der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landkreises Nordwestmecklenburg – Straßenverkehrsbehörde, dass vorliegenden Parkraumkonzept für die Schloßstraße und Bahnhofstraße der Stadt Klütz.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- eine Beschlussvorlage zur Änderung der Parkgebührenordnung vorzubereiten und in den nächsten Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss zur Beratung vorzulegen,
- finanzielle Mittel für den Kauf von 3 Gebührenautomaten in den Haushalt 2022 einzustellen (~6.500 Euro je Gebührenautomat = 19.500 Euro). Aufstellfläche wird über den Bauhof der Stadt Klütz vorbereitet,
- finanzielle Mittel für die Beschaffung die Verkehrszeichen in den Haushalt 2022 einzustellen (= 1.000 Euro). Verkehrszeichen werden durch den Bauhof der Stadt Klütz aufgestellt.
- Optional: finanzielle Mittel für die Markierung der Parkflächen (halbseitig auf dem Gehweg) in den Haushalt einzustellen (= 2.000 Euro).
- eine Einwohnerversammlung mit den Anwohnern der Schloßstraße und Bahnhofstraße zur Vorstellung des Parkraumkonzeptes in Abstimmung mit dem Bürgermeister und der Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschussvorsitzenden einzuladen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Beschaffung von 3 Gebührenautomaten = 19.500 Euro Beschaffung von Verkehrszeichen = 1.000 Euro Beschaffung der Markierung der Parkflächen = 2.000 Euro
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x |
Finanzierungsmittel werden im Haushalt 2022 eingestellt. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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