Beschlussvorlage - BV/02/22/155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren zum staatlich anerkannten Erholungsort. Sobald das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist, kann die Stadt Klütz gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) für Zwecke der Fremdenverkehrswerbung und zur Deckung von Aufwendungen zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Veranstaltungen von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr Vorteile geboten werden, laufende Fremdenverkehrsabgaben erheben. Grundlage für die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (FVA) ist das Vorliegen einer entsprechenden Fremdenverkehrsabgabensatzung nebst Kalkulation.

 

Die Kalkulation und der Satzungsentwurf wurden bereits im Wirtschafts-, Tourismus-, und Umweltausschuss und im Finanzausschuss der Stadt Klütz ausführlich besprochen. Der WTU-Auschuss empfiehlt die FVA nicht einzuführen, wohingegen sich der Finanzausschuss für die Einführung der FVA ausgesprochen hat.

 

Der Finanzausschuss hat des Weiteren die Verwaltung beauftragt eine entsprechende Kalkulation für die Erhebung der FVA nach der umsatzbezogenen Berechnungsgrundlage zu erstellen. Da die Überarbeitung der Kalkulation und der Satzung sehr zeitaufwendig ist, soll ein Grundsatzbeschluss über die Einführung einer FVA geschlossen werden.

 

Als Anlage sind beigefügt:

-          Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe in 4 Varianten

-          aktueller Satzungsentwurf

-          Übersicht Pro- und Kontra-Argumente

-          Beispielsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit der Erhebung nach Umsatzgrößen

-          Angebot der Firma ipm für die Überarbeitung der Kalkulation und des Satzungsentwurfes

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgenden Grundsatzbeschluss:

Variante 1
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Fremdenverkehrsabgabe nicht einzuführen.

 

Variante 2

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Einführung der Fremdenverkehrsabgabe. Die Erhebung der Abgabe soll nach dem Stufen-Modell erfolgen.

 

Variante 3

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Einführung der Fremdenverkehrsabgabe. Die Erhebung der Abgabe soll nach der umsatzbezogenen Berechnungsgrundlage erfolgen. Für die Überarbeitung der Kalkulation und des Satzungsentwurfes soll die Firma ipm gem. des beiliegenden Angebots beauftragt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 57501-56290000 ca. 2.100 €

x

durch Mitteln im Deckungskreis 5 Tourismus

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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