Beschlussvorlage - BV/05/22/109
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Bike-Ladestationen, hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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06.04.2022
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Sachverhalt
Das von der Gemeinde Hohekirchen beauftragten Übergemeindlichen Infrastrukturkonzept ist kurz vor der Fertigstellung. Es werden neben Radwegen für den Alltags- und Freizeitverkehr auch mögliche Standorte für Abstellanlagen und E-Bike-Ladestationen ausgewiesen. Eine Übersichtskarte liegt als Anlage bei (Stand: Januar 2022).
Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wird die Anschaffung von Ladestationen für E-Bikes gefördert. Die Förderquote beträgt für nicht wirtschaftlich tätige Antragsteller bis zu 90 %. Die Förderung ist gedeckelt auf 5000,00 € je Ladestation.
Gegenwärtig werden Förderanträge für einen Teil der im Konzept vorgeschlagenen E-Bike-Ladestationen vorbereitet:
- Im Dorfe 4a, 23968 Alt Jassewitz
- Ostseestraße 31, 23968 Beckerwitz
- Ostseeallee 31, 23968 Beckerwitz
- Dorfplatz 1, 23968 Groß Walmstorf
- Am Seeufer 101, 23968 Niendorf
- Am Seeufer 101, 23968 Niendorf
- Am Seeufer 17, 23968 Niendorf
- Am Seeufer 21, 23968 Niendorf
- Zur Wiek 1, 23968 Beckerwitz-Ausbau
- Grevesmühlener Chaussee 100, 23968 Hohenkirchen
Es sollen entweder Ladestationen an Bushaltestellen (z.B. Modell von Spelsberg siehe Anlage, Kosten brutto: ca. 2.700 €) installiert werden oder Solarstationen (z.B. Modell von ReGeLa siehe Anlage, Kosten ca. 15.000 €) aufgestellt werden.
Kostenschätzung siehe Anlagen.
Es ist ein Grundsatzbeschluss zu fassen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Gesamtkosten brutto: 77.570,40 € zu beantragende Fördermittel: 34.981,64 € Eigenmittel: 42.588,40 €
Die Mittel sind im Haushaltsnachtrag 2022 einzuplanen.
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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