Beschlussvorlage - BV/05/22/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das von der Gemeinde Hohekirchen beauftragten Übergemeindlichen Infrastrukturkonzept ist kurz vor der Fertigstellung. Es werden neben Radwegen für den Alltags- und Freizeitverkehr auch mögliche Standorte für Abstellanlagen und E-Bike-Ladestationen ausgewiesen. Eine Übersichtskarte liegt als Anlage bei (Stand: Januar 2022).

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wird die Anschaffung von Ladestationen für E-Bikes gefördert. Die Förderquote beträgt für nicht wirtschaftlich tätige Antragsteller bis zu 90 %. Die Förderung ist gedeckelt auf 5000,00 € je Ladestation.

Gegenwärtig werden Förderanträge für einen Teil der im Konzept vorgeschlagenen E-Bike-Ladestationen vorbereitet:

 

  • Im Dorfe 4a, 23968 Alt Jassewitz
  • Ostseestraße 31, 23968 Beckerwitz
  • Ostseeallee 31, 23968 Beckerwitz
  • Dorfplatz 1, 23968 Groß Walmstorf
  • Am Seeufer 101, 23968 Niendorf
  • Am Seeufer 101, 23968 Niendorf
  • Am Seeufer 17, 23968 Niendorf
  • Am Seeufer 21, 23968 Niendorf
  • Zur Wiek 1, 23968 Beckerwitz-Ausbau
  • Grevesmühlener Chaussee 100, 23968 Hohenkirchen

 

Es sollen entweder Ladestationen an Bushaltestellen (z.B. Modell von Spelsberg siehe Anlage, Kosten brutto: ca. 2.700 €) installiert werden  oder Solarstationen (z.B. Modell von ReGeLa siehe Anlage, Kosten ca. 15.000 €) aufgestellt werden.

Kostenschätzung siehe Anlagen.

 

Es ist ein Grundsatzbeschluss zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Installation bzw. Aufstellung von E-Bike-Ladestationen im Gemeindegebiet unter Beantragung von Fördermitteln. 

 

Die Mittel sind im Haushaltsnachtrag 2022 einzuplanen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Gesamtkosten brutto: 77.570,40 €

zu beantragende Fördermittel: 34.981,64 €

Eigenmittel: 42.588,40 €

 

Die Mittel sind im Haushaltsnachtrag 2022 einzuplanen.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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