Beschlussvorlage - BV/12/22/242

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Amt Klützer Winkel liegen nachstehend genannte Anträge an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2022 vor.

Die Anträge müssen immer bis spätestens zum 01.03. des laufenden Jahres in der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Nr.

Antragsteller

Verwendungszweck

Gewährter Zuschuss 2021

Beantragter Zuschuss 2022

1.

pro familia – Beratungsstelle Wismar

Sach- und Personalkosten für die Schwangerschaftsberatung

--- €

400,- €

2.

SC Boltenhagen

Vereinsarbeit

1.000,00 €

2.000,00 €

3.

SC Boltenhagen

Übungsleiter

500,00 €

500,00 €

4.

DRK-Familienbildungsstätte

Gedächtnistraining für Senioren

 

500,00 €

 

500,00 €

5.

VSC Boltenhagen e.V.

Förderung des Sports und der Jugendarbeit

500,00 €

1.250,00 €

6.

Sozialverband Deutschland, OV Klütz/ Boltenhagen

Arbeit mit Senioren und Behinderten

500,00 €

Höhe nicht benannt

7.

Arbeitslosenverband/

Schuldnerberatung NWM

Soziale Projekte und Beratungen

-

Höhe nicht benannt

8.

Förderverein der FFW Boltenhagen

Förderung der Vereinsarbeit

500,00 €

-

9.

Schulförderverein

div. Aktivitäten

500,00 €

-

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 sind folgende Mittel eingeplant:

12.28101.54159000 – Zuschüsse Verbände/Vereine 4.000,00 Euro.

 

Derzeit liegen dem Amt Klützer Winkel für die Zuwendungen im Jahr 2021 insgesamt 5 von 7 Verwendungsnachweisen vor (Nr. 2-6). Alle weiteren Zuwendungsempfänger aus 2021 (Nr. 8-9) werden um Abgabe gebeten.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Buchst. l der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entscheidet der Bürgermeister über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Antrag pro Jahr im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets. Die Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 Buchst. I) sind im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss zu treffen. Über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden ab 1.000 Euro pro Antrag pro Jahr muss die Gemeindevertretung entscheiden. In diesem Zusammenhang wurde der Beschlussvorschlag entsprechend der Zuständigkeit geteilt.

 

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Beschlussvorschlag

 

1.  Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2022 zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2022

pro familia Schwangerschaftsberatungsstelle

…….. €

SC Boltenhagen – Vereinsarbeit

…….. €

SC Boltenhagen – Übungsleiter

…….. €

DRK-Familienbildungsstätte

…….. €

VSC Boltenhagen e.V.

…….. €

Sozialverband, Ortsverband Klütz/ Boltenhagen

…….. €

Arbeitslosenverband/ Schuldnerberatung NWM

…….. €

 

2.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2022 zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2022

pro familia Schwangerschaftsberatungsstelle

…….. €

SC Boltenhagen – Vereinsarbeit

…….. €

SC Boltenhagen – Übungsleiter

…….. €

DRK-Familienbildungsstätte

…….. €

VSC Boltenhagen e.V.

…….. €

Sozialverband, Ortsverband Klütz/ Boltenhagen

…….. €

Arbeitslosenverband/ Schuldnerberatung NWM

…….. €

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:12.28101.54159000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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