Beschlussvorlage - BV/04/22/122

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 11, 13 KPG M-V sind die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Eigenbetriebe, soweit ihre Wirtschaftsführung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung erfolgt, jährlich zu prüfen.

Nach Abschnitt III KPG M-V wurde für die Jahresabschlussprüfung 2020 ein Abschlussprüfer beauftragt.

Dieser prüft den Jahresabschluss und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Eigenbetriebsleiters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt 60 TEUR

 

Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen -170 TEUR

Die Finanzrechnung weist für einen Finanzmittelüberschuss aus von 50 TEUR

  

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst stellt den vom Wirtschaftsprüfer und Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des "minimare" Eigenbetrieb der Gemeinde Kalkhorst zum 31. Dezember 2020 fest.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt das Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2020 in Höhe eines Fehlbetrages von 169.661,44 EUR wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung: 169.661,44 EUR

Einstellung in die Rücklagen: 0,00 EUR(entfällt)

Ausschüttung an die Gemeinde: 0,00 EUR(entfällt)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Jahresabschluss

 

 

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Anlagen

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