Beschlussvorlage - BV/04/22/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Annahme mehrerer Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Sandra Hinz
- Verfasser/Antragsteller:
- Hinz, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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11.04.2022
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Sachverhalt
Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, – zweckgebunden - für den Jugendclub Kalkhorst,
Geldspenden in Höhe von - 100,00 € von der Firma E&D Bau
- 150,00 € von der Firma RIMEX Automobile
- 100,00 € von Tom Kähler, Garten- und Landschaftsbau
und die Sachspende - diverse Baumaterialien - mit einem Anschaffungswert in Höhe von 137,84 € von dem Profibaumarkt Klütz anzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |