Beschlussvorlage - BV/05/22/107

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufforderung zur Äußerung im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
BauGB und Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 den
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 im Verfahren nach § 13a
Baugesetzbuch gebilligt. Die konkreten Inhalte der Planung sind der Anlage zu entnehmen.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. als
Nachbargemeinde um Äußerung bis spätestens zum 21.02.2022. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme Ihrerseits vorliegen, geht die Gemeinde davon aus, dass Ihre Belange nicht betroffen sind bzw. Hinweise und Anregungen nicht bestehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Proseken Nord“ der Gemeinde Gägelow weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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