Beschlussvorlage - BV/04/22/124
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Betriebsleitung minimare
- Bearbeiter:
- Franziska Herrmann
- Verfasser/Antragsteller:
- Herrmann, Franziska
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss minimare der Gemeinde Kalkhorst
|
Vorberatung
|
|
|
03.03.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kalkhorst
|
Entscheidung
|
|
|
11.04.2022
|
Sachverhalt
Nach §40 EigVO M-V beschließt die Gemeindevertretung die Feststellung des geprüften Jahresabschluss für das geprüfte Wirtschaftsjahr 2020. Weiterhin sieht die EigVO M-V in §40 vor, dass die Gemeindevertretung über die Entlastung der Betriebsleitung für das geprüfte Wirtschaftsjahr 2020 entscheidet.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |