Beschlussvorlage - BV/10/22/061
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Bauausschusses der Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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23.02.2022
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Sachverhalt
Entsprechend § 36 KV M-V können zur Vorbereitung von Beschlüssen ständige oder zeitweilige Ausschüsse gebildet werden. Aufgrund der Hauptsatzungsänderung der Gemeinde Zierow, siehe § 5 Absätze 1 und 2, soll der Bauausschuss nunmehr aus 4 Gemeindevertreter*innen und 3 sachkundigen Einwohner*innen bestehen.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit beschließen könnte.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow wählt folgende Mitglieder in den Bauausschuss der Gemeinde Zierow:
Gemeindevertreter*innen: sachkundige Einwohner*innen:
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Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): |
Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |