Beschlussvorlage - BV/02/21/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Literaturhaus Uwe Johnson
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katrin Tetzlaff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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17.01.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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21.02.2022
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Sachverhalt
Für das Literaturhaus " Uwe Johnson" wurde ein Lesegarten geschaffen, welcher in die Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten aufgenommen werden musste. Die Entgeltordnung für das Literaturhaus "Uwe Johnson" vom 12. Mai 2015 ist daraufhin überarbeitet worden.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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304,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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962,3 kB
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