Beschlussvorlage - BV/02/22/131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezüglich der Art und Weise der Bepflanzung am Wall und am Kreisel gab es bereits in der Vergangenheit diverse Vorstellungstermine. Im Ergebnis dessen wurde ein zwischen der Stadt Klütz und dem Straßenbauamt Schwerin abgestimmter Pflanzvorschlag erarbeitet.

Im Mai 2021 gab es einen erneuten Vororttermin, an dem festgestellt wurde, dass sich auf dem Wall bereits einzelne Solitärgehölze /-pflanzen so stark ausgebildet haben, dass diese in eine angepasste Planung Berücksichtigung finden müssten, um die Standfestigkeit des Walls nicht zu gefährden. Die Planungen beim Kreisel bleiben unverändert.

 

Die vom Straßenbauamt Schwerin beauftragte Landschaftsarchitektin wird die angepasste Ausführungsplanung Wall zur Sitzung vorstellen. Sie und eine Vertreterin des Straßenbauamtes werden für Erläuterungen und sich den daraus möglicherweise ergebenden Rückfragen zur Verfügung stehen. 

 

Das Straßenbauamt beabsichtigt, zeitnah eine Ausschreibung vorzunehmen, damit die Bepflanzung noch im Frühjahr 2022 erfolgen kann.

 

Für die Stadt Klütz entstehen keine Kosten.  

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Beschlussvorschlag

Der WTU-Ausschuss stimmt der geänderten Planung für die Wallbepflanzung zu.

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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