Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/-8
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung des aktualisierten Medienentwicklungsplan (MEP) für die Grundschule Kalkhorst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Tech, Mareen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Unterstützung von Mitteln des Bundes Zuwendungen zur Förderung der digitalen Bildungsstruktur. Die Gesamtförderung für die Grundschule Kalkhorst beträgt 66.814,00 €. Die Mittel setzen sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 40.000,00 € und einem Schülersatz in Höhe von 340,00 € pro Kopf zusammen. Die Gemeinde Kalkhorst, als Schulträger wurde für die Antragstellung im Jahr 2020 vorgesehen. Die Umsetzung kann sich bis zum Jahr 2024 erstrecken.
Um die Fördermittel für den Aufbau der digitalen Infrastruktur zu erhalten, muss ein Förderantrag gestellt werden, welches das Medienbildungskonzept (MBK) der Grundschule Kalkhorst und den Medienentwicklungsplan (MEP) des Schulträgers enthält.
Das MBK der Grundschule Kalkhorst wurde bereits durch die Schulkonferenz beschlossen und liegt nun dem Schulamt zur Genehmigung vor. Das Konzept ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.
Die Gemeinde Kalkhorst hat mit der Erstellung des MEP die IKT-Ost AöR durch den eGo-MV beauftragt. Entsprechende Zuarbeiten wurden durch die Verwaltung und die Grundschule Kalkhorst getätigt. Die IKT-Ost hat entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur den MEP aufgestellt. Derzeit werden gerade Kostenschätzungen bei den Firmen für die Umsetzung eingeholt. Diese müssen im MEP (Seite 22, Tabelle) noch aktualisiert werden.
Der MEP ist als ein Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern auch dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss.
Die Schnelllebigkeit in der digitalen Welt führt dazu, dass auch die finanziellen Aufwendungen mit den Anforderungen der Technik abzugleichen sind.
Für die jährlich entstehenden Folgekosten welche für die Wartung, Softwareaktualisierung, Ersatzbeschaffung etc. entstehen, muss die Gemeinde Kalkhorst, als Schulträger aufkommen. Die Folgekosten können derzeit noch nicht beziffert werden, da die Umsetzung noch nicht begonnen hat.
Nach Bestätigung des MEP kann die Antragstellung durch den Schulträger beim Landesförderinstitut M-V erfolgen.
Aktualisierung des Sachverhaltes:
Der Medienentwicklungsplan (MEP) wurde seits eGo-MV hinsichtlich der entstehenden Kosten überarbeitet. Im Laufe des Jahres 2021 sind erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen. In der Summe betragen die Mehrkosten ca. 33.500,00 €, die nicht aus den Fördermitteln finanziert werden können, weil die Kosten nicht zuwendungsfähig oder über die Höhe der Fördersumme liegen. Die Mehrkosten wurden bereits im Haushalt 2022 mit aufgenommen.
Der überarbeitete MEP vom 08.12.2021 liegt als Anlage bei.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): |
Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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