Beschlussvorlage - BV/10/21/044-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der aktualisierten Kostenschätzung für die Sanierung des Zierower Bachs und der mittlerweile vorliegenden Plangenehmigung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg ist eine Zusatzvereinbarung zur bestehenden Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband zu treffen.

 

Die Ergänzungen betreffen:

- § 2 Gegenstand der Vereinbarung:

Das Kreuzungsbauwerk Durchlass Lindenstraße wird gem. Plangenehmigung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, nach Abstimmung mit der Gemeinde und der Flurneuordnungsbehörde im Zuge der Gewässerausbaumaßnahme bis zur Leistungsphase 6 HOAI (Vorbereitung der Vergabe) geplant. Die Vergabe und Herstellung des Durchlasses erfolgt im Zuge der Maßnahme des Flurneuordnungsverfahrens und ist nicht mehr Bestandteil der Vereinbarung.

- § 4 Finanzierungsplan

Es ist nach der derzeitigen Baukostenschätzung von einem Finanzierungsaufwand von 995.726,48 € auszugehen.

Es ergibt sich nachstehender Finanzierungsplan:

Gesamtausgaben geplant brutto:  995.726,48 €

davon zuwendungsfähige Ausgaben: 995.726,48 €

davon Beiträge

(Eigenmittel Gemeinde Zierow):   99.572,65 €

KOFI-hilfe:     50.823,00 €

Zuwendungen:    896.153,83 €

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die vorliegende Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung der Gemeinde mit dem Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste zum Vorhaben Ökologische Sanierung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Zierower Bachs vom 31.03.2021.

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Finanz. Auswirkung

Erhöhunh der Baukosten sind in der HH-Planung enthalten.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 10 54101 09600000 005

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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