Beschlussvorlage - BV/02/21/116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V erfolgte ein Projektaufruf  für das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ zur Förderung von Citymanagementmaßnahmen.

 

Das Sondervermögen MV-Schutzfonds dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona Pandemie. Die Mittel aus dem MV-Schutzfonds dienen der konkreten Gefahrenabwehr im Zusammenhang der Corona Pandemie, der Abwehr oder Abmilderung von Schäden aufgrund der Corona Pandemie. Das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ soll eine Wiederbelebung der Innenstädte ermöglichen.

 

Mit den Citymanagementmaßnahmen sollen kommunale und wirtschaftliche Aktivitäten in den Innenstädten unterstützt werden, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in den Innenstädten abzumildern und zur Belebung der Innenstädte beizutragen.

 

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Grund-, Mittel- und Oberzentren des Landes. Die Stadt Klütz ist als Grundzentrum klassifiziert.

 

Der Förderzeitraum ist der 1. Dezember 2021 bis längstens 31. Dezember 2023, d.h. die Projekte müssen bis spätestens 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Die Laufzeit eines Projektes soll maximal 2 Jahre betragen.

 

Es können sowohl Personalkosten als auch ein Aktivitätsbudget gefördert werden.

 

Personalkostenförderung:

Für Grundzentren beträgt die prozentuale Personalkostenförderung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähige Ausgaben sind hierbei die Arbeitgeberbruttoausgaben (Arbeitnehmerbrutto zzgl. einer 23%-Pauschale für den Arbeitgeberanteil an den SV-Beiträgen).

Für Grundzentren sind maximal 20 Wochenstunden für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zuwendungsfähig.

Förderung eines Aktivitätsbudgets:

Das Aktivitätsbudget wird im Wege einer Vollzeitfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses ausgereicht und muss in Verbindung mit einem Citymanagement stehen. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Zuordnung zur entsprechenden Aktivitätsstufe.

 

Die Stadt Klütz hat für eine Citymanagementmaßnahme (Projekt „Zukunft des Einkaufens – ein Citymanager als Retter der Innenstadt Klütz“) sowohl eine Zuwendung für Personalkosten als auch ein Aktivitätsbudget beantragt.

 

Folgende Förderung für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 (2 Jahre) wurde beantragt:

  • Personalkostenzuschuss für eine 0,5 VbE (20 Wochenstunden)
  • Aktivitätsbudget von 50.000 EUR (die tatsächlichen Aktivitäten bedürfen noch der Abstimmung mit den Innenstadtakteuren)

 

Mit Schreiben vom 09.11.2021 teilte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V mit, dass der Regionalbeirat Westmecklenburg in seiner Sitzung am 03.11.2021 über das Projekt beraten hat und dass das Projekt positiv votiert wurde.

 

Zur tatsächlichen Bewilligung bedarf es eines formalen Beschlusses der Stadtvertretung zur Durchführung des Projektes.

 

Des Weiteren bedarf es einer Entscheidung, ob die geförderte halbe Stelle nicht auf eine ganze Stelle auf Kosten der Stadt aufgestockt werden sollte.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

1) Das Projekt „Zukunft des Einkaufens – ein Citymanager als Retter der Innenstadt Klütz“ wird durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt unter zur Hilfenahme der Förderung aus dem Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“.

2) Die geförderte 0,5 VbE-Stelle „Citymanager“ wird auf Kosten der Stadt auf eine 1,0 VbE-Stelle für die Dauer der Förderung aufgestockt..

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Finanz. Auswirkung

Personalkosten  A: bei 0,5 VbE für 2 Jahre    >> 51.965,94 EUR

   E:     >> 40.000,00 EUR

Aktivitätsbudget:  E: 50.000 EUR    

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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