Beschlussvorlage - BV/02/21/115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz, wurde am 20. November 2021, Kamerad Heiner Rieger, von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Klütz zum Gemeindewehrführer gewählt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Kamerad Heiner Rieger mit Wirkung vom 13. Dezember 2021 für die Dauer der Amtszeit vom 13. Dezember 2021 bis 12. Dezember 2027 zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

 

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