Beschlussvorlage - BV/02/21/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Stadt Klütz für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg südlich der Landesstraße zwischen dem Bebauungsplan Nr. 23 „Dat oole Huus“ und dem Bebauungsplan Nr. 21.3 für die Ferienhausanlage
hier: Ergänzung und Änderung der Festsetzungsvorschläge der Beschlussvorlage Entwurf, Stand 11. November 2021 in Abstimmung mit den Zielsetzungen der Vorhabenträger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Vorberatung
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13.12.2021
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Sachverhalt
Ergänzung und Änderung der Festsetzungsvorschläge der Beschlussvorlage Entwurf, Stand
11. November 2021 in Abstimmung mit den Zielsetzungen der Vorhabenträger.
Zu
I. Planungsrechtliche Festsetzungen
3. Größe der Baugrundstücke
Die Größe der Baugrundstücke darf 650 m² nicht unterschreiten (anstelle 1000 m²). Dies ergibt
sich aus der Geometrie und zukünftigen Zuteilung der Gemeinschaftsflächen.
Zu
I. Planungsrechtliche Festsetzungen
6.3 als Ergänzung
Die Höhenlage des Parkplatzes / private Stellplatzanlage darf maximal 28,25 m über DHHN
92 betragen. Damit verbunden ist ein geringer Abtrag der bisherigen Stellplatzfläche, um eine
bessere Zufahrt zuzulassen.
Zu
III. Örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
1. Dächer
1.1
Unter Berücksichtigung der Dacheindeckungen in der Umgebung sollen anthrazitfarbene
Dacheindeckungen zugelassen werden und sind Wunsch der Antragsteller.
Zu
III. Örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
3. Einfriedungen
Aufgrund der vorhandenen Situation an der Landesstraße mit der Mauer, die eine Höhe von
1,20 m hat, geht die Festsetzung bezüglich der Regelung der Höhe von 0,80 m ins Leere. Da
ohnehin keine Grundstückszufahrten zusätzlich vorgesehen sind, kann auf den Satz „entlang
der Landesstraße (L0 1) darf die Einfriedung in einer maximalen Höhe von 0,80 m über der
Fahrbahn des zugehörigen Straßenabschnitts errichtet werden“ entfallen.
Grundzüge der Planungsabsicht werden dadurch nicht berührt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Kosten übernimmt der Vorhabenträger
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |