Mitteilungsvorlage - MV/12/21/172
Grunddaten
- Betreff:
-
BgA Parken Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
hier: Fertigstellung der Gewinnermittlung sowie der Steuererklärungen für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Gerloff
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Gerloff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Anhörung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit Datum vom 11.11.2019 den Betrieb gewerblicher Art Parken rückwirkend zum 01.01.2013 steuerlich beim Finanzamt in Wismar angemeldet.
Hierzu teilte das Finanzamt Wismar mit Schreiben vom 02.12.2019 mit, dass auf Grund der Jahresumsätze der Jahre 2013-2017 eine Nachhaltigkeit nicht angenommen wird. Somit wird der BgA Parken der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erst zum 01.01.2018 steuerlich angemeldet.
Am 24.11.2021 erfolgte die elektronische Übersendung aller erforderlichen Dokumente für den Jahresabschluss 2020.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat für den BgA Parken für das Wirtschaftsjahr 2020 einen steuerlichen Gewinn i. H. v. 20.756,48 € erwirtschaftet.
Auf Grund dieses Gewinns müssen folgende Zahlungen an das Finanzamt bzw. Gemeinde geleistet werden:
2020 geleistete
Vorauszahlungen 2020
Gewerbesteuer: 1.701,00 € 2.408,00 €
Körperschaftsteuer (inkl. Soli): 2.492,96 € 3.513,15 €
Kapitalertragsteuer (inkl. Soli): 3.284,24 € 0,00 €
Somit kommt es zu einer Erstattung der zu viel vorausgezahlten Gewerbesteuer i. H. v. 707,00 € und Körperschaftsteuer i. H. v. 1.020,19 €.
Umsatzsteuerrechtlich ist die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Abgabe eine Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Hierbei werden die Zahlungen bzw. Erstattungen der einzelnen Betriebe gewerblicher Art bzw. Eigenbetriebe zusammengefasst. Für den BgA Parken ergibt sich für das Jahre 2020 eine Zahllast i. H. v. 4.729,11 €.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |