Beschlussvorlage - BV/04/21/094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung vom 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 beschlossen. In ihrer Sitzung vom 12.10.2021 hat die Stadtvertretung den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 gebilligt.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 26 beabsichtigt die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Nordwesten der Ortslage Rosenhagen und westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 24 zu schaffen.

Die Nachbargemeinden werden zur gegenseitigen Abstimmung der Bauleitplanungen ebenfalls beteiligt.

Die IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH in Kiel ist nach § 4b BauGB beauftragt, die Bauleitplanverfahren für die Stadt Dassow durchzuführen. Die Unterlagen werden unter folgendem Link auf der Homepage des Amtes Schönberger Land am 08.11.2021 veröffentlicht:

www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt dem Bürgermeister zum Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Dassow weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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