Beschlussvorlage - BV/12/21/181
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Redewisch Ausbau
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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30.11.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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27.01.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes für Redewisch Ausbau.
Die Gemeinde hatte bereits beabsichtigt mit dem B-Plan Nr. 24 Planungsrecht für die Ortslage zu schaffen. Unter Berücksichtigung der fehlenden Voraussetzungen für die Ver- und Entsorgung wurde das Planverfahren eingestellt.
Nunmehr kommt es darauf an, den Bebauungsplan aufzustellen.
Die Zielsetzungen bestehen darin, innerhalb der Ortslage Redewisch Ausbau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Dauerwohnungen zu schaffen. Ferienwohnungen sind auszuschließen.
Die Anforderungen an die Ver- und Entsorgung sind dauerhaft zu klären. Hierzu gehört sowohl die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers als auch die Ableitung des in den Kläranlagen anfallenden Schmutzwassers bzw. der Notüberlauf. Die Sicherung der Löschwasserbereitstellung ist erforderlich, um planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Neubebauung zu schaffen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 Redewisch Ausbau.
Der Bebauungsplan wird für die Ortslage Redewisch Ausbau vollständig aufgestellt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Auszug aus dem Flächennutzungsplan) zu entnehmen.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Die Zielsetzungen bestehen darin, innerhalb der Ortslage Redewisch Ausbau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Dauerwohnungen zu schaffen. Ferienwohnungen sind auszuschließen.
- Die Anforderungen an die Ver- und Entsorgung sind dauerhaft zu klären. Hierzu gehört sowohl die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers als auch die Ableitung des in den Kläranlagen anfallenden Schmutzwassers bzw. der Notüberlauf. Die Sicherung der Löschwasserbereitstellung ist erforderlich, um planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Neubebauung zu schaffen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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467,2 kB
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