Beschlussvorlage - BV/04/21/093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Kalkhorst plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Als Standort war die Fläche auf dem Sportplatz in Kalkhorst vorgesehen.

Die Bauvoranfrage hat ergeben, dass der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort unzulässig ist.

 

Im Bauausschuss (Sitzung vom 28.10.21) wurde die Betonfläche auf der anderen Seite der L01 als alternativer Standort diskutiert, Flurstück 208 der Flur 2 in der Gemarkung Kalkhorst.

Durch die Distanz zur Schule und zur Bushaltestelle wäre dieser Standort auch aus Sicherheitsaspekten zu bevorzugen.

Die Fläche befindet sich aktuell nicht im Eigentum der Gemeinde.

Die Eignung der Fläche wäre über eine erneute Bauvoranfrage oder im Rahmen des Bauleitplanverfahrens B-Plan Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ zu klären.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf dem Flurstück 208 der Flur 2 in der Gemarkung Kalkhorst.

 

Der Gemeindevertreterbeschluss vom 08.04.2021 wird aufgehoben.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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