Beschlussvorlage - BV/04/21/077
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kap. 4.1 Siedlungsstruktur und Kap. 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung, hier: 1. Beteiligungsstufe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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11.11.2021
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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28.10.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Kalkhorst ist aufgefordert, eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms abzugeben. Das Planungsbüro Hufmann wurde gebeten, einen entsprechenden Vorschlag für eine Stellungnahme zu unterbreiten.
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endet am 02.11.2021. Eine Fristverlängerung wurde beantragt, jedoch nicht gewährt. Aus diesem Grunde ist eine Eilentscheidung des Bürgremeisters notwendig, um die Stellungnahme frsitgerecht einreichen zu können.
Vorschlag für eine Stellungnahme der Gemeinde Kalkhorst:
Unter 2.1.2 des Grobkonzeptes werden die Folgen einer fehlenden Steuerung der
Siedlungsentwicklung beschrieben. Dabei wird auf das Gutachten „Evaluation der
wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ verwiesen, welches die Gefährdung von mehreren
Zentralen Orten durch die Siedlungstätigkeit der nicht-zentralen Gemeinden feststellt.
Eine Schwächung der Zentralen Orte könne dazu führen, dass in der Folge Infrastrukturen nicht mehr vorgehalten werden können, sowie Gewerbebetriebe und Einzelhandel abwandern.
Diese Entwicklung wird alleine daraus abgeleitet, dass die Siedlungstätigkeit der nichtzentralen Gemeinden jene der Zentralen Orte übersteigt. Also werden aus einer rein
quantitativen Feststellung Rückschlüsse auf komplexe zukünftige Entwicklungen gezogen. Zudem widerspricht diese Schlussfolgerung der Logik der Ausweisung von
Zentralen Orten mit ihren jeweiligen Nahbereichen. Zusätzliche Bewohner in nichtzentralen Gemeinden stärken vielmehr die Infrastruktur des jeweiligen Zentralen Ortes, weil sie diesen in Anspruch nehmen. Die Kaufkraft des gesamten Nahbereiches
wird erhöht. Der Schlussfolgerung, wonach eine stärkere Siedlungstätigkeit der nichtzentralen Gemeinden als der Zentralen Orte grundsätzlich zu einer Gefährdung der
Zentralen Orte führt, kann nicht gefolgt werden.
Die Gemeinde Kalkhorst begrüßt den vorgeschlagenen Flächen-Einwohner-Ansatz,
insbesondere mit der qualitativen Steuerung. In dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept vom 19.05.2020 legt die Gemeinde dar, dass sie über eine überdurchschnittlich gute Infrastrukturausstattung verfügt. Um diese Infrastruktur auch zukünftig vorhalten zu können, ist auch die nicht-zentrale Gemeinde Kalkhorst auf ausreichende
Nutzer, also Einwohner angewiesen. Durch die gute Ausstattung im Bereich der Daseinsvorsorge ist es den Bürgern der Gemeinde möglich, in diversen Fällen auf das
Aufsuchen der Zentralen Orte zu verzichten. Damit kann das Prinzip der kurzen Wege
in einem ländlichen Maßstab zu Anwendung kommen.
Anstatt, wie vorgeschlagen, eine Dichtevorgabe nach der Einwohnerzahl zu staffeln,
sollte die tatsächliche Infrastrukturelle Ausstattung ausschlaggebend sein.
Die Faktoren in den jeweiligen Ansätzen sollten so gewählt werden, dass es der Gemeinde Kalkhorst möglich ist ca. 70 neue Wohneinheiten über den Zeitraum von 10
Jahren zu schaffen. Damit hätte die Gemeinde ausreichend Kapazitäten, um auch zukünftig die vorhandene Infrastruktur zu unterhalten.
Anlage (nicht Bestandteil der Stellungnahme):
Analyse des Grobkonzeptes aus der Perspektive der Gemeinde Kalkhorst
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeister zu Abgabe folgender Stellungnahme:
Unter 2.1.2 des Grobkonzeptes werden die Folgen einer fehlenden Steuerung der
Siedlungsentwicklung beschrieben. Dabei wird auf das Gutachten „Evaluation der
wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in den nicht-zentralen Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg“ verwiesen, welches die Gefährdung von mehreren
Zentralen Orten durch die Siedlungstätigkeit der nicht-zentralen Gemeinden feststellt.
Eine Schwächung der Zentralen Orte könne dazu führen, dass in der Folge Infrastrukturen nicht mehr vorgehalten werden können, sowie Gewerbebetriebe und Einzelhandel abwandern.
Diese Entwicklung wird alleine daraus abgeleitet, dass die Siedlungstätigkeit der nichtzentralen Gemeinden jene der Zentralen Orte übersteigt. Also werden aus einer rein
quantitativen Feststellung Rückschlüsse auf komplexe zukünftige Entwicklungen gezogen. Zudem widerspricht diese Schlussfolgerung der Logik der Ausweisung von
Zentralen Orten mit ihren jeweiligen Nahbereichen. Zusätzliche Bewohner in nichtzentralen Gemeinden stärken vielmehr die Infrastruktur des jeweiligen Zentralen Ortes, weil sie diesen in Anspruch nehmen. Die Kaufkraft des gesamten Nahbereiches
wird erhöht. Der Schlussfolgerung, wonach eine stärkere Siedlungstätigkeit der nichtzentralen Gemeinden als der Zentralen Orte grundsätzlich zu einer Gefährdung der
Zentralen Orte führt, kann nicht gefolgt werden.
Die Gemeinde Kalkhorst begrüßt den vorgeschlagenen Flächen-Einwohner-Ansatz,
insbesondere mit der qualitativen Steuerung. In dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept vom 19.05.2020 legt die Gemeinde dar, dass sie über eine überdurchschnittlich gute Infrastrukturausstattung verfügt. Um diese Infrastruktur auch zukünftig vorhalten zu können, ist auch die nicht-zentrale Gemeinde Kalkhorst auf ausreichende
Nutzer, also Einwohner angewiesen. Durch die gute Ausstattung im Bereich der Daseinsvorsorge ist es den Bürgern der Gemeinde möglich, in diversen Fällen auf das
Aufsuchen der Zentralen Orte zu verzichten. Damit kann das Prinzip der kurzen Wege
in einem ländlichen Maßstab zu Anwendung kommen.
Anstatt, wie vorgeschlagen, eine Dichtevorgabe nach der Einwohnerzahl zu staffeln,
sollte die tatsächliche Infrastrukturelle Ausstattung ausschlaggebend sein.
Die Faktoren in den jeweiligen Ansätzen sollten so gewählt werden, dass es der Gemeinde Kalkhorst möglich ist ca. 70 neue Wohneinheiten über den Zeitraum von 10
Jahren zu schaffen. Damit hätte die Gemeinde ausreichend Kapazitäten, um auch zukünftig die vorhandene Infrastruktur zu unterhalten.
Finanz. Auswirkung
Keine.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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267,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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26,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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59 kB
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4
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(wie Dokument)
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149,9 kB
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