Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Kalkhorst beabsichtigt den Ausbau des ländlichen Weges zwischen Kalkhorst und Rankendorf umzusetzen.

 

Hierfür wurden Fördergelder beantragt und in diesem Jahr genehmigt.

 

Für die Maßnahme müssen, auf Grund der behördeninternen Beteiligung, unter anderem von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises M-V Genehmigungen eingeholt werden. Die Gemeinde benötigt zur Kompensation des Vorhabens 2.591 Kompensationsflächenäquivalente bzw. Ökopunkte. Zur abschließenden Bearbeitung des Antrages auf Naturschutzgenehmigung ist es notwendig ein konkretes Ökokonto zu benennen und eine schriftliche Bestätigung des Inhabers des Ökokontos zur verbindlichen Reservierung der Ökokontomaßnahme einzureichen.

 

Seitens der Verwaltung wurde die Anfrage zur Nutzung von Ökokonten der Landesforst M-V gestellt. Die benötigten Ökopunkte können aus dem anerkannten Ökokonto NWM-034 „Naturwald Moorbruch bei Everstorf“ über einen Reservierungskaufvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Landesforstanstalt M-V gesichert werden. Inhaltlich passt das Ökokonto, da es in der richtigen Landschaftszone liegt.

 

Der Preis je Ökopunkt liegt bei 3,00 € zzgl. USt. i.H.v. 19 %.

Nettokosten: 2.591 x 3,00 € = 7.773,00 €

Mstw. 19 %: 1.476,87 €

Bruttokosten: 9.249,87 €

 

Die Kosten sind im Haushalt enthalten.

 

Die Vertragsunterzeichnung und zugleich Reservierungsbestätigung der Ökopunkte ist Grundvoraussetzung zur weiteren Bearbeitung der Naturschutzgenehmigung und Umsetzung des Vorhabens.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt den in der Anlage beigefügten Vertrag über die Reservierung und den Erwerb von Ökopunkten für das Vorhaben Ausbau des ländlichen Weges zwischen Kalkhorst und Rankendorf – Lenorenwald abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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