Beschlussvorlage - BV/12/21/150

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 Kommunalprüfungsgesetz MV hat eine örtliche Prüfung mindestens ein Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu umfassen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2020 die anliegende Aufstellung über die Auftragsvergaben des Jahres 2020 vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, das vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellte Ergebnis zur Prüfung der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres 2020 zur Kenntnis zu nehmen und nicht zu beanstanden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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