Beschlussvorlage - BV/12/21/158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen beantragte die Beschaffung eines Rettungsbootes zur Wasserrettung auf der Ostsee für die Freiwillige Feuerwehr Boltenhagen. In diesem Antrag teilte der Gemeindewehrführer mit, dass die Beschaffung über den Landkreis Nordwestmecklenburg abgewickelt werden soll und diese Boote mit ca. 40 % gefördert werden.

Die erforderlichen Mittel für diese Beschaffungsmaßnahme sind zurzeit noch nicht im Haushalt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vorgesehen.

Von Seiten der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel wird darauf hingewiesen, dass die Ostsee nicht zum Gemeindegebiet gehört und somit ist die Gemeinde auch nicht für die Gefahrenabwehr auf der Ostsee zuständig. Hiervon ausgenommen ist die Marina Tarnewitz und der Bereich der Seebrücke in Boltenhagen.

Jedoch werden die Feuerwehren im Küstengebiet der Ostsee zur Menschenrettung auf dem Wasser durch die Leitstelle Westmecklenburg alarmiert. Diese Tätigkeit ist nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden und der Feuerwehrunfallkasse versichert.

Im Fahrzeugkonzept des beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes ist für die o.g. Tätigkeiten ein Boot vorgeschrieben.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Beantragung der Fördermittel für ein Rettungsboot beim Landkreis Nordwestmecklenburg für die Freiwillige Feuerwehr Boltenhagen. Zusätzlich beschließt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Einstellung der erforderlichen Gelder in den Haushalt 2022. Als Richtlinie gilt hier das beigefügte Informationsangebot.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Die erforderlichen Mittel müssen im Haushalt 2022 der Gemeinde eingestellt werden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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