Beschlussvorlage - BV/05/21/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Grevesmühlen über den Bebauungsplan Nr. 47 für das Grundstück
hier: Stellungnahme Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
|
Vorberatung
|
|
|
13.10.2021
|
Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat in der Sitzung am 29. März 2021
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 47 für das Grundstück Pfaffenhufe 6 in Grevesmühlen
aufzustellen. Das Planungsziel besteht in der Arrondierung und Erweiterung des
Wohnstandortes Pfaffenhufe. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Planunterlagen sind zusätzlich für den o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite
https://www.grevesmuehlen.eu/politik/öffentliche-auslegungen/ einsehbar.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
96,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
517,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|