Beschlussvorlage - BV/01/21/076
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Klützer Winkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Sandra Bartels
- Verfasser/Antragsteller:
- Bartels, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
|
Entscheidung
|
|
|
04.10.2021
|
Sachverhalt
Die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Klützer Winkel in der Fassung vom 1. April 2013, zuletzt geändert am 30. Mai 2016, ist in Bezug auf den Gebührentarif Standesamt in entsprechend der Kostenverordnung des Innenministeriums wie folgt zu ändern:
- Gebühr für die Durchführung einer Trauung von 32,75 EUR auf 40,00 EUR
Des Weiteren ist § 6 der Verwaltungsgebührensatzung hinsichtlich einer Gebührenfreiheit für Leistungen angepasst worden, welche das Amt Klützer Winkel für das Land und seine Dienststellen erbringt.
Ein Entwurf der Änderung ist als Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
283,2 kB
|