Beschlussvorlage - BV/05/21/065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat im Jahr 2018 angefangen in den Ortsteilen und prägnanten Verkehrspunkten in der Gemeinde Geschwindigkeitsanzeigen aufzustellen. In der Anlage sind die Aufstellorte aufgezeigt. Die Geschwindigkeitsanzeigen verbessern deutlich das Fahrverhalten von den Verkehrsteilnehmern.

 

Nunmehr liegt der Gemeinde Hohenkirchen ein Antrag auf einen weitere Geschwindigkeitsanzeigen vor. Die Geschwindigkeitsanzeige soll am Ortseinfahrt Beckerwitz aus Hohen Wieschendorf kommend aufgestellt werden.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat im Haushaltsplan 2021 Mittel für die Beschaffung von zwei weiteren Geschwindigkeitsanzeigen eingestellt.

 

Hinweise zu den Geschwindigkeitsanzeigen:

Die Geschwindigkeitsanzeigen können im Bereich von 0 bis 99 km/h aufgestellt werden und können Fahrzeuge bereits ab 300 Meter erfassen. Die Verkehrsteilnehmer werden farblich (grün, gelb, rot) über eine LED-Displayanzeige mit der gefahrenen Geschwindigkeit konfrontiert. Neben der Geschwindigkeit kann auch ein Text (8 Zeichen in 16 cm hoch oder 11 Zeichen in 8 cm hoch) oder auch ein Smiley dargestellt werden. Es erfolgt eine Datenerfassung von Verkehrsdaten in beide Fahrtrichtungen, so dass diese Daten für etwaige weitere verkehrsrechtliche Belange genutzt werden können (z.B. Begründung von verkehrsrechtlichen Veränderungen). Insgesamt kann der Speicher mehr als 1.000.000 Fahrzeuge speichern. Die Messergebnisse sind bis zu +/- 1 km/h genau.

Seit der Aufstellung gibt es keine Probleme mit den Geschwindigkeitsanzeigen.

 

Aufstellorte für die Geschwindigkeitsanzeigen:

 

1. 

2. 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, … weitere Geschwindigkeitsanzeigen zu beschaffen und an folgenden Aufstellorten in der Gemeinde zu installieren:

 

1.

2.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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