Beschlussvorlage - BV/01/21/063

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 Zum 31.12.2021 läuft der bestehende Stromliefervertrag für die amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Klütz sowie der Amtsverwaltung aus. Der bisherige Vertrag regelt die Lieferung von elektrischer Energie für sämtliche kommunale Einrichtungen inklusive der Straßenbeleuchtung. Um einen nahtlosen vertraglichen Übergang zu gewährleisten und eine Einstufung in die kostenintensivere Grundversorgung zu vermeiden, sollte zeitnah eine Ausschreibung erfolgen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer Option zur Verlängerung von zwei weiteren Jahren vorgeschlagen, da die Energiepreise in der Entwicklung tendenziell eher steigend sind. Es könnte sich somit ein aktueller Preis über eine längere Laufzeit gesichert werden. Eine Ausschreibung der Leistung von 2 - 4 Jahren entspricht der gängigen Praxis.

 

Der Amtsbereich verfügt derzeit über 139 Abnahmestellen (inkl. Straßenbeleuchtung) sowie über einen jährlichen Stromverbrauch von ca. 900.000 kWh. Der Preis in Cent pro kWh beträgt im Durchschnitt 26,74.

 

Das weitere Vorgehen gestaltet sich wie folgt:

Die Verwaltung schreibt, aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes für Liefer- und Dienstleistungen, EU-weit in Form eines VgV-Verfahrens aus. Die Ausschreibung beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Ökostrom für sämtliche kommunale Liegenschaften und Gebäude inklusive Straßenbeleuchtung des Amtsbereiches mit einem jährlichen Gesamtstromverbrauch von ca. 900.000 kWh bei 139 Abnahmestellen.

Die Zusammensetzung des Angebotspreises setzt sich für alle Anbieter aus Nettostrompreis + Konzessionsabgabe + Netznutzungsentgelt zusammen.

Hinzu kommen die nicht ausschreibungsrelevanten Kosten wie EEG-Umlage, KWK-Umlage, Umlage nach § 19 StromNEV sowie die Umsatzsteuer.

 

Da die Anbieter im Regelfall den Strom an einer Börse einkaufen, habe Preise oftmals nur eine sehr kurze Gültigkeit von wenigen Stunden oder es müssen Sicherheitszuschläge gezahlt werden, die zu Lasten der Gemeinde gehen. Um den bestmöglichen Preis für die Gemeinde erzielen zu können, soll der Amtsvorsteher beauftragt werden, mit dem wirtschaftlich günstigsten Bieter einen entsprechenden Stromliefervertrag unmittelbar nach Angebotsvorlage zu schließen.

Die monatlichen Abrechnungen des Energieversorgers sowie die Abschlagszahlungen erfolgen anhand der zuzuordnenden Abnahmestellen für jede Gemeinde bzw. der Stadt sowie der Amtsverwaltung separat.

 

Alternativ:

Je Gemeinde wird ein gesondertes Ausschreibungsverfahren durchgeführt und einzelne Stromlieferverträge abgeschlossen. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, dass die Verwaltung einen Liefervertrag über Ökostrom für sämtliche kommunale Gebäude und Liegenschaften inklusive Straßenbeleuchtung über einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option der Verlängerung um jeweils zwei weitere Jahre ausschreibt. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren mit dem wirtschaftlich günstigsten Bieter einen entsprechenden Stromliefervertrag abzuschließen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Loading...