Beschlussvorlage - BV/02/21/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen; hier: Beschluss zur Vergabe von Ingenieurleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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01.07.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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23.08.2021
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Sachverhalt
Ergänzung 06.07.2021:
Im Bauausschuss wurde um Informationen zu den Submissionsergebnissen gebeten.
Es wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich die Firma IBD Ingenieurgesellschaft mbH hat ein Angebot abgegeben. Das Angebot liegt als Anlage bei.
Die Angebotssumme liegt bei 10.781,40 € für die bis 2026 anfallende Bauwerksprüfungen.
Mittel sind im Haushalt eingestellt. Unvorhergesehenes, z.B. Sonderprüfungen, sind im Haushalt berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt die Beauftragung des Angebots.
Im Bauausschuss wurde vorgeschlagen, dass die Prüfergebnisse dem Bauausschuss im Entwurf zur Beurteilung vorgelegt werden sollen. Der Bauausschuss entscheidet dann, ob die Prüfung noch erweitert werden soll oder so ausreichend ist. Erst dann soll der abschließende Prüfbericht gefertigt werden.
Art und Umfang der Haupt- und Einfachen Prüfungen sind in der DIN 1076 definiert und werden so von den Prüfingenieuren umgesetzt. Sind die Prüfergebnisse aus Sicht der Gemeinde zu beanstanden oder zu vertiefen, besteht die Möglichkeit dies im Nachgang zu klären.
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass Bauwerksprüfungen zu den Pflichtaufgaben der Baulastträger gehören. Versäumnisse ziehen im Schadensfall zivil- und privatrechtliche Folgen nach sich.
Sachverhalt 07.06.2021:
Gemäß DIN 1076 sind Ingenieurbauwerke regelmäßig, alle drei Jahre fachtechnisch zu prüfen. Der Eigentümer bzw. Baulastträger muss die Prüfungen veranlassen.
2021 stehen für drei Brücken der Stadt Klütz Hauptprüfungen im Sinne der DIN 1076 an.
Die Verwaltung empfiehlt, die Beauftragung eines fachtechnischen Ingenieurbüros über einen Rahmenvertrag bis 31.12.2026 für die im Zeitraum 2021 – 2026 anfallenden Prüfungen.
Eine Übersicht der anfallenden Prüfungen liegt als Anlage bei. Die Ausschreibung läuft (Submissionstermin ist der 24.06.2021).
Mittel sind für den Haushalt gemeldet. Unvorhergesehenes, z.B. Sonderprüfungen, sind im Haushalt berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Geschätzte Kosten, brutto:
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363,8 kB
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