Beschlussvorlage - SV Klütz/19/-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz ist Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ und „Stepenitz-Maurine“. An den Verbandsversammlungen nimmt Kraft Gesetz der Bürgermeister oder im Fall seiner Verhinderung einer seiner Stellvertreter teil. Für den Fall, dass weder Bürgermeister noch seine Stellvertreter an der Verbandsversammlung teilnehmen können, sollte eine Vertretung bevollmächtigt werden.

 

In der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Klütz am 01.07.2019 wurde Herr Dr. Jörg Nölck mit der Vertretung bevollmächtigt.

In der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Klütz am 14.06.2021 hat Herr Dr. Jörg Nölck seinen Rücktritt als Vertreter verkündet und Herr Guntram Jung seine Vertretungsbereitschaft angezeigt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bevollmächtigt Herrn Guntram Jung mit der Vertretung der Stadt in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ und „Stepenitz-Maurine“, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter anwesend ist.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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