Beschlussvorlage - BV/10/21/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanes Nr. 16 „ Wohnmobilstellplatz Zierow “
hier: Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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25.08.2021
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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04.08.2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung am 20.11.2019 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 16 „ Wohnmobilstellplatz Zierow “ beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1 ha in einem ca. 30 m breiten Streifen südlich entlang des „ Ostseecamping Ferienpark Zierow “.
Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für ca. 40 Wohnmobile sowie den Bau eines Funktionsgebäudes, wodurch die touristischen Angebote bedarfsgerecht erweitert und qualitativ verbessert werden sollen.
Der Vorhabenträger sichert die Mitnutzung der Einrichtungen durch die Bürger der Gemeinde und für die
Öffentlichkeit. Der Vorentwurf wird dieser städtebaulichen Zielstellung gerecht und soll zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung verwendet werden.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 16 „ Wohnmobilstellplatz Zierow “.
2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs.1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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617 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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55,1 kB
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