Beschlussvorlage - BV/04/21/056

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In ihrer Sitzung am 02.02.2021 hat die Stadt Dassow die Zielsetzungen des städtebaulichen Konzeptes für die Fortführung im Verfahren nach § 13a BauGB bestätigt. Das vorliegende Konzept mit Erläuterung wurde für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und ausgewählter Behörden und TÖB empfohlen. Die Zielsetzung besteht in der Vorbereitung des Planungsrechts für die Wohnbebauung zum Zwecke der Nachverdichtung. Das Ziel besteht in der Stärkung des Grundzentrums Stadt Dassow. Der Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich Travemünder Weg wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arlen umweltbezogener lnformationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, § 4c ist nicht anzuwenden

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt dem Bürgermeister, für den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow, für den Bereich „Travemünder Weg“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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