Beschlussvorlage - BV/10/21/015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In Vorbereitung der Plangenehmigung zur Sanierung des Zierower Bachs wurde seitens der Unteren Wasserbehörde darauf hingewiesen, dass seit 2 Jahren kein Wasserrecht zur Einleitung von Wasser aus dem Zierower Bach in den Schlossteich sowie auch kein Staurecht für den Schlossteich besteht.

 

Am 18.06.2021 fand dazu ein Abstimmungstermin mit der Gemeinde, dem Wasser- und Bodenverband, dem Ingenieurbüro Biota,  der Unteren Wasserbehörde und dem Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt (als Eigentümer) statt.

Für den Schlossteich wäre eine Durchspülung mit dem Abschlagswasser aus dem Zierower Bach ökologisch wertvoll und ist im Vorhaben der Sanierung des Zierower Bachs so auch vorgesehen. Die Anlagen zur Durchspülung des Schlossteichs müssen erhalten bleiben, um ein eventuelles Umkippen des Teichs bei Trockenheit und Hitze zu vermeiden. Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bedarf es dafür einer Neubeantragung des Wasserrechtes für den Schlossteich.  Wird das Wasserrecht nicht neu erteilt, steht die Rückbauverpflichtung der bestehenden Anlagen im Raum.

 

Das Wasserrecht kann durch den Eigentümer, das Land MV, oder die Gemeide beantragt werden. Da nicht sicher ist, wer langfristig Eigentümer des Grundstücks ist, sollte sich die Gemeinde das Wasserrecht sichern.  Dafür wird die Zustimmung des Eigentümers benötigt. Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt hat bereits telefonisch signalisiert, dem nicht entgegen zu stehen. Eine schriftliche Rückmeldung wurde bis Ende August 2021 zugesagt.

 

Die Vorbereitung des Antrags auf Wasserrecht hinsichtlich der Berechnung der Abschlagsmengen und Stauhöhe könnte durch das Büro Biota erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Beantragung des Wasserrechts zur Entnahme von Wasser aus dem Zierower Bach und Einleitung in den Schlossteich sowie das Staurecht für den Schlossteich.

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Finanz. Auswirkung

Keine direkten Kosten durch die Beantragung des Wasserrechts.

Die Baukosten für die Erneuerung des Abschlagbauwerks zur Einleitung des Wassers aus dem Zierower Bach in den Schlossteich liegen bei ca. 12.200 EUR netto und sind Teil der beantragten Fördermaßnahme zur Sanierung des Zierower Bachs (90% Förderung).

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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