Beschlussvorlage - BV/10/21/018
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zierow - Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiet „ Tourismus “, im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 16 „ Wohnmobilstellplatz Zierow “
hier: Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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25.08.2021
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Anhörung
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04.08.2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung am 20.11.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern ( 5. Änderung ).
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „ Wohnmobilstellplatz Zierow “. Planungsziel des Bebauungsplanes ist, im unmittelbaren Bereich am Campingplatz Standplätze für ca. 40 Wohnmobile auszuweisen. Weiterhin soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Bau eines Funktionsgebäudes in massiver Bauweise möglich sein. Durch die Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde Zierow in Übereinstimmung gebracht. Der Vorentwurf dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.
Hinweis : Da die Planungsziele des B- Planes nicht auf die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes beschränkt bleiben, sondern weitere Einrichtungen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur und Versorgung beinhalten, wird das Sondergebiet im FNP mit der Zweckbestimmung „ Tourismus “ ausgewiesen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zierow.
2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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565,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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