Beschlussvorlage - BV/05/21/050

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat in ihrer Sitzung am 14.06.2021 den
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43.1 gebilligt.
Die konkreten Inhalte der Planung sind der Anlage zu entnehmen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister, für den Bebauungsplan Nr. 43.1 der Stadt Grevesmühlen, für den Bereich „Wohnen am Börzower Weg“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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