Beschlussvorlage - BV/10/21/012
Grunddaten
- Betreff:
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Flächentool/Ladestationen für E-Autos, hier: Bereitstellung einer Fläche über das Flächentool der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Stöckmann, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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16.06.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde möchte eine Ladestation für Elektromobile aufstellen. Da das Betreiben eines eigenen öffentlichen Ladepunktes mit vielen Auflagen verbunden ist (siehe „Ladensäulenverordnung – LSV“ und „Leitfaden für die Errichtung von öffentlichen Ladepunkten der Elektromobilität in M-V“) und öffentlich zugängliche Ladestationen nicht gefördert werden, soll eine Registrierung auf flaechentool.de erfolgen.
Zur Unterstützung und Beschleunigung des Aufbaus von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ein FlächenTOOL zum Anbieten und auch Suchen geeigneter Flächen zur Errichtung von Ladepunkten entwickelt. Hier bieten u.a. Kommunen Flächen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge an. Zurzeit sind bereits über 120 Nutzer und 333 Liegenschaften gemeldet. Die Einstellung über das FlächenTOOL ist vollständig gebührenfrei. Etwaige Vertragsabschlüsse zwischen den investierenden und anbietenden Parteien werden untereinander ausgehandelt (ohne Einbindung des FlächenTOOLs). Die Fläche kann zur Miete, zur Pacht oder zum Verkauf angeboten werden. (Boltenhagen hat in 2020 zwei Normal-Ladestationen aufgestellt, 5 weitere sind in Wismar vorhanden, davon eine Schnellladestation.)
Finanz. Auswirkung
Keine.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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172,7 kB
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