Beschlussvorlage - BV/02/21/044

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft-, Tourismus- und Umwelt der Stadt Klütz wurde angeregt, für die nicht an den Automaten entrichtete Strandgebühr eine Nachlösegebühr zu erheben. Da die bisherige Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz eine Nachlösegebühr nicht vorsieht, ist es erforderlich, die Nachlösegebühr mit in die Satzung aufzunehmen.

Der Erwerb einer Strandkarte an den Strandkartenautomaten ist zurzeit nur mit Münzgeld möglich. Daher empfiehlt die Verwaltung von einer Einführung einer Nachlösegebühr zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Es ist vor Einführung einer Nachlösegebühr begehrenswert, die Gebührenautomaten der Stadt Klütz im touristischen Bereichen mit einen Kartenleser nachzurüsten. Somit haben dann alle Benutzer die Möglichkeit, die Strandgebühren auch bargeldlos zu entrichten.

Die Kosten für diese Nachrüstung belaufen sich auf ca. 27.000,00 Euro für alle vorhandenen Strand- und Parkgebührenautomaten im Bereich der Stadt Klütz. Ein weiterer Vorteil bei der Nachrüstung der Gebührenautomaten mit Geldkartenleser ist die dann zur Verfügung stehende Auswertungsmöglichkeit der einzelnen Gebührenautomaten hinsichtlich der einzelnen Transaktionen.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz.

Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt die erforderlichen finanziellen Mittel für die Nachrüstung der Strand- und Parkplatzgebührenautomaten im Nachtragshaushalt der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2021 / im Haushalt der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2022 einzustellen.  

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 Ausrüstung der Gebührenautomaten mit Kartenleser für EC-Cash Zahlungen

 

 x

Finanzierungsmittel werden im Nachtragshaushalt eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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