Beschlussvorlage - BV/02/21/036

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im Rahmen des Projekts „Grenzenlos von Lübeck bis Boltenhagen“ wurden an verschiedenen Standorten im ehemaligen Grenzsperrgebiet Stelen zur Infomation über das ehemalige Grenzgebiet und seine Geschichte aufgestellt (z.B. am Priwall und in Boltenhagen). Bisher wurden bereits 23 Stelen an verschiedenen Standorten aufgestellt. Beispiele der Stelen in Boltenhagen und vom Priwall liegen als Anlage bei.

 

Die Initiatorin des Projekts ist mit dem Vorschlag an die Stadt herangetreten, eine Stele des Projekts „Grenzenlos von Lübeck bis Boltenhagen“ in Steinbeck aufzustellen, da in Steinbeck das Grenzsperrgebiet zu Ende war und dort noch Reste davon zu sehen sind. Sie schlägt einen Standort in Nähe des Parkplatzes oder direkt am Radweg für Informationen für die Radler vor.

Herstellung und Montage der Stele können durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden (Förderquote bis zu 75 %).

 

Die geschätzten Bruttogesamtkosten beinhalten Konzept, Design, Herstellung/Druck, Transport und Montage vor Ort und  liegen bei 3.603,00 €. Der Eigenanteil der Gemeinde läge somit bei ca. 900,00 €.

 

Für dieses Projekt wurden keine Mittel im Haushalt 2021 eingeplant. Da es sich um ein neues Projekt handelt, müsste die Einstellung der Mittel im Nachtragshaushalt abgewartet werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt das Aufstellen einer Stele im Rahmen des Projekts „Grenzenlos von Lübeck bis Boltenhagen“ in Steinbeck vorbehaltlich der Einstellung von Mitteln im Nachtragshaushalt sowie der Bewilligung von Fördermitteln.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Nachtrag wäre notwendig über 3.700,00 €.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...