Beschlussvorlage - BV/02/21/036
Grunddaten
- Betreff:
-
Grenzenlos von Lübeck bis Boltenhagen, hier: Grundsatzbeschluss zur Aufstellung einer Stele in Steinbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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18.05.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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14.06.2021
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Sachverhalt
Im Rahmen des Projekts „Grenzenlos von Lübeck bis Boltenhagen“ wurden an verschiedenen Standorten im ehemaligen Grenzsperrgebiet Stelen zur Infomation über das ehemalige Grenzgebiet und seine Geschichte aufgestellt (z.B. am Priwall und in Boltenhagen). Bisher wurden bereits 23 Stelen an verschiedenen Standorten aufgestellt. Beispiele der Stelen in Boltenhagen und vom Priwall liegen als Anlage bei.
Die Initiatorin des Projekts ist mit dem Vorschlag an die Stadt herangetreten, eine Stele des Projekts „Grenzenlos von Lübeck bis Boltenhagen“ in Steinbeck aufzustellen, da in Steinbeck das Grenzsperrgebiet zu Ende war und dort noch Reste davon zu sehen sind. Sie schlägt einen Standort in Nähe des Parkplatzes oder direkt am Radweg für Informationen für die Radler vor.
Herstellung und Montage der Stele können durch die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden (Förderquote bis zu 75 %).
Die geschätzten Bruttogesamtkosten beinhalten Konzept, Design, Herstellung/Druck, Transport und Montage vor Ort und liegen bei 3.603,00 €. Der Eigenanteil der Gemeinde läge somit bei ca. 900,00 €.
Für dieses Projekt wurden keine Mittel im Haushalt 2021 eingeplant. Da es sich um ein neues Projekt handelt, müsste die Einstellung der Mittel im Nachtragshaushalt abgewartet werden.
Finanz. Auswirkung
Nachtrag wäre notwendig über 3.700,00 €.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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