Beschlussvorlage - BV/04/21/052
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst
hier: 4. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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10.06.2021
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Sachverhalt
In dem wirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der 9. Änderung der Gemeinde Kalkhorst wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 als gemischte Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) und Grünfläche (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) dargestellt. Die Planungsziele zur Entwicklung allgemeiner Wohngebiete nach § 4 BauNVO stimmen somit nicht mit den Darstellungen des wirksamen Teilflächennutzungsplanes überein. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der wirksame Teilflächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt. In der 4. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes wird nun eine Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und eine Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Dorfmitte Kalkhorst“ mit dem Ziel, dort künftig eine Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO auszuweisen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 4. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung mit Planzeichenerklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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592,4 kB
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