Beschlussvorlage - BV/04/21/032

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Gemeinde Zierow hat am 15.10.2020 den Beschluss gefasst, den Antrag auf Wechsel des Amtes zum Amt Grevesmühlen- Land beim Ministerium für Inneres und Europa M-V zu stellen.

Die Begründung zum Antrag einschließlich des relevanten Schriftverkehrs befindet sich in der Anlage.

Im Ablauf des Verfahrens werden vor Entscheidung des Ministeriums alle Gemeinden beider Ämter sowie beide Amtsverwaltungen um Stellungnahme gebeten. Die Gemeinde Kalkhorst wird gebeten eine Stellungnahme abzugeben.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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